Inhalt von Gezeichnetes Kapital
Definition: Gezeichnetes Kapital
Ist die Insolvenz bei einer Kapitalgesellschaft nicht mehr zu vermeiden, ist das gezeichnete Kapital haftungsrelevant. Für die ausstehenden Verbindlichkeiten müssen die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage einstehen. Dies unterscheidet sie von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft. Wird bei einer OHG das Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger die Gesellschafter persönlich in Regress nehmen.
Eine Kapitalerhöhung ist nicht ohne weiteres möglich. Bei einer Aktiengesellschaft muss die Hauptversammlung einen mehrheitlichen Beschluss fassen. Auch bei einer GmbH ist ein Gesellschafterbeschluss die notwendige Basis, um eine Kapitalerhöhung oder eine Kapitalherabsetzung durchzuführen.
Für das gezeichnete Kapital gelten bei einer GmbH andere Bestimmungen als bei einer Aktiengesellschaft.
Das Stammkapital einer GmbH
Die Einlage des gezeichneten Kapitals ist die Grundvoraussetzung für die Gründung einer GmbH. Aus diesem Grund wird die Einlage auch als Stammkapital der GmbH bezeichnet.
Für das Stammkapital einer GmbH ist keine separate Berechnung erforderlich. Damit die GmbH rechtswirksam gegründet werden kann, müssen die Gesellschafter eine Mindesteinlage leisten.
Die Mindesteinlage in eine GmbH ist auf 25.000 Euro festgelegt. Diese muss von den einzelnen Gesellschaftern – im Verhältnis zu ihren Gesellschaftsanteilen – aufgebracht werden.
Die A GmbH wurde von drei Gesellschaftern gegründet. Der Gesellschafter A hält 50% der Gesellschaftsanteile. Die Gesellschafter B und C halten jeweils 25 % der Gesellschaftsanteile.
Die Stammeinlage muss von den Gesellschaftern analog ihrer Anteile an der GmbH eingezahlt werden. Gesellschafter A leistet 12.500 Euro. Die Gesellschafter B und C bringen jeweils 6.250 Euro in die GmbH ein.
Es spricht nichts dagegen, wenn die Gesellschafter bei der Gründung ein höheres Stammkapital beschließen. Ebenso ist es möglich, dass statt Geld Sachwerte (z.B. ein Pkw im Wert von 12.500 Euro) in die GmbH eingebracht werden können. Die Einlage von Sachwerten muss in dem Gesellschaftsvertrag dokumentiert werden.
Für ein wirksames Zustandekommen der Gesellschaft ist es erforderlich, dass die GmbH in das Handelsregister eingetragen wird. Laut § 7 Absatz 2 GmbHG (GmbH-Gesetz) ist diese Eintragung erst möglich, nachdem mindestens die Hälfte des Betrages auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt wurde.
Der von den Gesellschaftern noch nicht eingelegte Betrag wird als »ausstehende Einlage« bezeichnet. Beide Posten sind in der Bilanz auszuweisen. Das eingezahlte Stammkapital wird unter dem Eigenkapital bilanziert. Die »ausstehende Einlage« findet als Forderung gegenüber den Gesellschaftern seinen Platz unter den Aktiva.
Zwei Gesellschafter gründen eine Malerfirma in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter A ist mit 80% beteiligt. Der Gesellschafter B erhält 20% der Gesellschaftsanteile. Die Gesellschafter vereinbaren ein Stammkapital von 50.000 Euro. Gemäß ihren Gesellschaftsanteilen beträgt die Einlage von A 40.000 Euro und die von dem Gesellschafter B 10.000 Euro. Die Einlage muss zu mindestens der Hälfte eingezahlt werden. Der Gesellschafter A überweist 20.000 Euro. Der Gesellschafter B legt einen Pkw im Wert von 5.000 Euro ein.
Die Einlage entspricht dem Mindesteinlagebetrag. Die GmbH kann in das Handelsregister eingetragen werden. Die ausstehenden Einlagen von 20.000 Euro bzw. 5.000 Euro werden als Forderungen gegen die Gesellschafter A und B in der Bilanz erfasst.
Das Stammkapital spielt auch eine Rolle, wenn eine GmbH mehr finanzielle Mittel benötigt und aus diesem Grund eine Kapitalerhöhung vornehmen möchte. Eine Möglichkeit, um die GmbH liquider zu machen, ist eine Beteiligungsfinanzierung. Per Definition handelt es sich bei einer Beteiligungsfinanzierung um eine Außenfinanzierung mit Eigenkapital. Die Beteiligung an einem anderen Unternehmen erfolgt durch die Erhöhung des Stammkapitals der GmbH.
Das Grundkapital bei einer AG
Bei einer Aktiengesellschaft entspricht das gezeichnete Kapital dem Grundkapital. Für die Ermittlung dieses Eigenkapitalanteils gibt es keine spezielle Ermittlungsmethode. Die Höhe ist gesetzlich definiert. § 7 Aktiengesetz (AktG) legt fest, dass der Mindestnennbetrag einer AG 50.000 Euro beträgt. Grundlage für die Bewertung des Grundkapitals sind die Aktien, die von der AG ausgegeben werden. Das Grundkapital errechnet sich durch die Multiplikation der Anzahl der Aktien mit deren Nennbetrag. Für die Wahl des Nennbetrages ist zu beachten, dass der Wert immer in vollen Euro anzugeben ist. Der Mindestnennbetrag für eine Aktie beträgt demnach 1,00 Euro.
Beispiel
Die Gründer einer AG geben insgesamt 40.000 Aktien aus. Der Nennbetrag der einzelnen Aktie lautet auf 25 Euro. Das Grundkapital der AG beträgt 1.000.000 Euro (40.000 Aktien x 25 Euro).
Der Nennbetrag der einzelnen Aktie hat mit dem späteren Aktienkurs an der Börse nichts zu tun. Der Nennwert stellt lediglich eine Berechnungsbasis für die Markteinführung der AG dar.
Ist der Mindestnennbetrag des Grundkapitals vorhanden, können die Hauptanteilseigner den Unternehmenswert steigern, in dem sie das Geld in Maschinen und andere Anlagegüter investieren. Da es sich bei dem Grundkapital um das Haftungskapital der AG handelt, muss während des Bestehens der Gesellschaft immer so viel Grundkapital vorhanden sein, dass alle Aktionäre ausbezahlt werden können.
Analog zum Stammkapital bei der GmbH wird das noch nicht vollständig eingezahlte Geld in der Bilanz der AG als »ausstehende Einlage« aktiviert. Das eingezahlte Grundkapital ist Bestandteil des Eigenkapitals. Es wird unter den passiven Bilanzposten aufgeführt.
Beispiel
Eine AG wird von vier Gesellschaftern gegründet. Insgesamt werden Anteile von 1.000.000 Euro ausgegeben. Die einzelne Aktie hat einen Nennbetrag von 2 Euro. Die Anteile werden unter den Gründungsgesellschaftern gleichmäßig aufgeteilt. Jeder Gesellschafter erhält ein Aktienpaket im Wert von 250.000 Euro. Leistet jeder Gesellschafter seinen Anteil an der Einlage, werden sie die Anteilseigner des Unternehmens.
Die anderen Eigenkapitalanteile einer Kapitalgesellschaft
Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft wird nach § 266 HGB wie folgt eingeteilt:
Nur das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft ist haftungsrelevant. Die anderen Kapitalanteile bleiben im Fall einer Insolvenz außer Betracht.
Zu der Kapitalrücklage gehören insbesondere die Beträge, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. § 272 Absatz 2 HGB unterscheidet die folgenden Fälle:
- Beträge, die über den Nennbetrag der Aktie hinausgehen.
- Beträge, die entstehen, wenn Schuldverschreibungen und Optionsrechte ausgegeben werden.
- Beträge, die aus Zuzahlungen entstehen.
Eine Kapitalrücklage unterliegt strengen Regeln. Sie darf nur zum Ausgleich eines Fehlbetrags des laufenden Geschäftsjahres oder eines Verlustes aus Vorjahren verwendet werden, der vorgetragen wurde.
Eine Gewinnrücklage entsteht, wenn Jahresüberschüsse aus vergangenen Jahren nicht ausgeschüttet oder anderweitig verwendet werden. Eine anderweitige Verwendung ist z.B. der Ausgleich eines Fehlbetrages aus dem Vorjahr. Neben dem Haftungskapital und der Kapitalrücklage ist die Gewinnrücklage eine weitere Reserve, auf die die Gesellschaft zurückgreifen kann.
Ein Gewinnvortrag ergibt sich, wenn aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr ein Restgewinn übrig geblieben ist. Dieser Restgewinn wird in die Bilanz des Folgejahres übernommen. Einstellungen in den Gewinnvortrag sind nur möglich, wenn alle Kosten des Unternehmens gedeckt sind. Auch ein in den Vorjahren entstandener Verlust muss ausgeglichen werden, bevor der Restgewinn des laufenden Jahres in den Gewinnvortrag eingestellt werden kann.
Jahresfehlbeträge werden in einen Verlustvortrag eingestellt, wenn sie nicht durch vorhandenes Eigenkapital, Kapitalerhöhungen oder Gewinne ausgeglichen werden können. Ein Verlustvortrag wirkt sich eigenkapitalmindernd aus. Ein sachverständiger Bilanzleser weiß bei dem Ausweis eines Verlustvortrages, dass sich die Gesellschaft in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befindet.
Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft. Er entsteht, wenn die Erträge einer bestimmten Periode höher sind als die Aufwendungen. Der Jahresüberschuss kann nach Steuerzahlung (Jahresüberschuss nach Steuern) oder vor der Steuerzahlung (Jahresüberschuss vor Steuern) ausgewiesen werden.
Ein Jahresüberschuss kann an die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ausgeschüttet werden. Für diese Zwecke ist ein separater Ausschüttungsbeschluss erforderlich. Wird der Jahresüberschuss nicht ausgeschüttet, spricht man von einem thesaurierten Jahresüberschuss. Steuerrechtlich macht dies keinen Unterschied. Auch ein thesaurierter Jahresüberschuss unterliegt in voller Höhe der Körperschaftsteuer.
Analog zum Jahresüberschuss überwiegen bei einem Jahresfehlbetrag die Aufwendungen. Ein Jahresfehlbetrag wird folglich auch als negativer Jahresüberschuss bezeichnet.
Zusammenfassung
- Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennkapital einer Kapitalgesellschaft vergleichbar.
- Es stellt den Teil des Eigenkapitals dar, den die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft einbringen müssen.
- Bei der GmbH wird das eingelegte Kapital als Stammkapital bezeichnet.
- Das GmbHG verlangt, dass mindestens die Hälfte der Stammeinlage in die Gesellschaft eingezahlt wurde.
- Der noch nicht geleistete Teil der Einlage stellt als »ausstehende Einlage« einen aktiven Posten in der Bilanz dar.
- Die Höhe der Einlage misst sich an dem Anteil, den der einzelne Gesellschafter an der GmbH hat.
- Statt der Einzahlung in Geld kann auch eine Sachwerteinlage erfolgen.
- Erst wenn die Einlageverpflichtung erfüllt ist, kann die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden.
- Wollen die Gesellschafter der GmbH mehr Kapital zuführen, können sie eine Beteiligungsfinanzierung an einem anderen Unternehmen beschließen. Hierzu ist es notwendig, dass das Stammkapital erhöht wird.
- Bei einer Aktiengesellschaft stellt es das Grundkapital der Gesellschaft dar.
- Gleich dem Stammkapital einer GmbH, stellt dieser Eigenkapitalanteil das Haftungskapital der AG dar.
- Es ermittelt sich durch die Multiplikation der ausgegebenen Aktien mit dem Nennbetrag.
- Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft wird in insgesamt fünf Bereiche eingeteilt:
- Neben dem Haftungskapital werden in der Kapitalrücklage die Anteile aufgeführt, die über den Nennbetrag hinaus gehen.
- Wird der Jahresüberschuss einer Kapitalgesellschaft nicht ausgeschüttet, ist dieser Posten in eine Gewinnrücklage einzustellen.
- Die Position »Gewinnvortrag« gibt Auskunft über den nicht verwendeten Gewinn des Vorjahres.
- Ein Verlustvortrag stellt den Verlust der Vorjahre dar, der noch nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnte.
- Ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag gibt Auskunft über das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres.