Definition: Eigenkapital

Das Eigenkapital ist derjenige Anteil des Kapitals, der den Eigentümern eines Unternehmens gehört. Also der Anteil, der nicht durch Kredite oder sonstige Geldgeschäfte finanziert wurde. Dieses Kapital steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung und unterliegt auch keiner Rückzahlungspflicht. Das Gegenstück zum Eigenkapital ist das Fremdkapital. Eigen- und Fremdkapital stellen zusammen das Gesamtkapital des Unternehmens dar.

Das Eigenkapital umfasst folgende Bilanzposten

Funktionen des Eigenkapitals

  • Gründungsfunktion: Eine Unternehmensgründung erfordert Eigenkapital. Mit diesem werden die ersten Gründungsinvestitionen finanziert.
  • Haftungsfunktion: Das Eigenkapital haftet den Gläubigern und stellt dadurch die Grundlage des Gläubigerschutzes sicher.
  • Finanzierungsfunktion: Das vorhandene Eigenkapital ist ein wesentliches Kriterium für Kreditwürdigkeit und Rating.
  • Verlustabsorptionsfunktion: Entstehende Verluste können durch das Eigenkapital aufgefangen werden.
  • Bezugsgröße bei der Gewinnverteilung: Der Eigenkapitalanteil als Berechnungsgrundlage bei der Verteilung von Gewinnen und Verlusten.
  • Herrschaftsfunktion: Grundlage für den Einfluss auf das Unternehmen.

Zusammenfassung

  • Das Kapital, was den Eigentümern des Unternehmens gehört, nennt man Eigenkapital
  • Das Eigenkapital erfüllt viele verschiedene Funktionen
  • Das Gegenstück zum Eigenkapital ist das Fremdkapital