Definition: Außenfinanzierung

Die Außenfinanzierung ist ein Teilbereich der Unternehmensfinanzierung, bei dem die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus dem Umsatzbereich, sondern von externen Kapitalgebern stammen. Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber unterteilt sich die Außenfinanzierung in die Eigen- oder Beteiligungsfinanzierung und die Fremdfinanzierung. Beide Formen können als Individualfinanzierung (Hausbank, Lieferanten, Gesellschafter, Venture Capital Partner) oder, abhängig vom benötigten Volumen, als Marktfinanzierung in Form einer Emission (Aktien, Anleihen) erfolgen. Sonderformen der Außenfinanzierung stellen Leasing (Fahrzeuge, Maschinen), Factoring und das Mezzanine-Kapital, als Mischform von Eigen- und Fremdkapital, dar.

Eigen- und Beteiligungsfinanzierung

Der Kapitalgeber erwirbt mit der Überlassung von Kapital ein Eigentumsrecht am finanzierten Unternehmen. Daraus leitet sich seine Eigentümerstellung samt Anspruch auf den zu verteilenden Gewinn und das Auseinandersetzungsguthaben im Falle der Liquidation oder des freiwilligen Ausscheidens ab. Daneben ist die Beteiligungsfinanzierung durch eine Beteiligung am Verlust gekennzeichnet, mit der sogar eine eventuelle Nachschusspflicht entstehen kann. Der Kapitalgeber trägt somit das Verlustrisiko.

Die Formen der Eigenkapitalbeschaffung hängen stark von der Rechtsform der Unternehmung ab. Während Einzel- und Personengesellschaften begrenzte Möglichkeiten zur Aufnahme von Eigenkapital haben (z.B. durch neue Partner oder stille Teilhaber), stehen Kapitalgesellschaften vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Börsengang, eine Kapitalerhöhung über den Kapitalmarkt durch Ausgabe neuer Aktien, ein Private Placement von Venture Capital oder eine Minderheitsbeteiligung eines strategischen Investors sind für mittlere und größere Kapitalgesellschaften eine Option. Eine Außenfinanzierung über den Kapitalmarkt steht meist in engem Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung zur Geschäftserweiterung oder Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Fremdfinanzierung

Alle Formen der Fremdfinanzierung sind dadurch gekennzeichnet, dass das zur Verfügung gestellte Kapital einer vom unternehmerischen Erfolg unabhängigen Verzinsung unterliegt. Weiters besteht für die gezahlten Zinsen eine Abzugsfähigkeit vom Ertrag, diese stellen eine Betriebsausgabe dar. Bei der Fremdfinanzierung erwirbt der Gläubiger/Kreditgeber keinen Anspruch am Unternehmensgewinn. Eng mit der Fremdfinanzierung verbunden ist der Leverage-Effekt, der eine steigende Eigenkapitalrentabilität bei steigender Fremdfinanzierung beschreibt. Im Gegensatz zur Eigenfinanzierung haben Fremdkapitalgeber auch in Verlustjahren vollen Anspruch auf ihre vereinbarte Verzinsung.

Arten der Fremdfinanzierung im Detail

  • Bankkredite und Darlehen sind die gängigste Form der Fremdfinanzierung und werden in diversen Ausprägungen als Fremdmittel zur Verfügung gestellt. Sie dienen der lang- oder kurzfristigen Finanzierung des Kapitalbedarfs aus dem laufenden Geschäft. Neben den Zinszahlungen haben Darlehen vertraglich vereinbarte Tilgungszeitpunkte.
  • Schuldverschreibungen (Obligationen, Anleihen) sind langfristige, von den Kapitalgebern unkündbare, Fremdfinanzierungen. Beliebte Obligationsarten sind die Wandelschuldverschreibung und die Optionsanleihe.
  • Lieferantenkredite werden durch die Einräumung eines Zahlungsziels durch den Lieferanten gewährt.

Die Außenfinanzierung im Überblick

  • Eigen- oder Beteiligungsfinanzierung
  • Fremdfinanzierung: Bankdarlehen, Schuldverschreibungen, Lieferantenkredite

Video: Finanzierungsarten