Definition: Schlussbilanzkonto

Am Ende eines Geschäftsjahres nimmt das Schlussbilanzkonto (SBK) alle Jahresendwerte (Kontensalden) der Bestandskonten einer Bilanz auf. Die Bestandskonten können aktiv oder passiv sein. Im Rahmen der doppelten Buchführung verwendet ein Buchhalter das SBK, um die Gegenbuchung für den Abschluss der Konten erstellen zu können.

Die Erstellung und Bebuchung eines Schlussbilanzkontos ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Für den Buchhalter ist das SBK jedoch erforderlich, um die Gesetzmäßigkeit der Buchhaltung einhalten zu können.

Schlussbilanzkonto abschließen bedeutet, dass die Endwerte der aktivischen und passivischen Bestandskonten in die Schlussbilanz übertragen werden.

Die Schlussbilanz stellt die Gewinnermittlung eines bilanzierungspflichtigen Unternehmer dar. Sie bildet die Grundlage für die Festsetzung der Steuern. Darüber hinaus muss die Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres wegen des Grundsatzes der Bilanzidentität mit der Eröffnungsbilanz des laufenden Geschäftsjahres übereinstimmen.

Schlussbilanzkonto Aufbau

Das Schlussbilanzkonto entspricht im Aufbau dem Konto der laufenden Buchhaltung. Auch hier bucht der Buchhalter immer Soll an Haben.

Schlussbilanzkonto Beispiel

Ein Unternehmen hat zum Ende eines Geschäftsjahres folgende Salden auf den Bestandskonten:

Aktivseite

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: 120.000 Euro
  • Fuhrpark: 60.000 Euro
  • Maschinen: 20.000 Euro
  • Forderungen: 15.000 Euro
  • Bank: 5.000 Euro
  • Summe: 220.000 Euro

Passivseite

Um die Kontensalden der Bestandskonten in die Schlussbilanz zu übertragen, nutzt der Buchhalter das Schlussbilanzkonto als Hilfskonto. Im Rahmen der Buchhaltung hat das SBK ansonsten keine weitere Funktion. Dem Grundsatz – Soll an Haben – folgend nimmt der Buchhalter die Buchungen auf dem Schlussbilanzkonto nach dem folgenden System vor:

Die für die Übertragung in die Schlussbilanz erforderlichen Buchungen lauten:

Für die Aktivseite:

  • SBK 120.000 Euro an BGA 120.000 Euro
  • Schlussbilanzkonto 60.000 Euro an Fuhrpark 60.000 Euro
  • SBK 15.000 Euro an Forderungen 15.000 Euro
  • SBK 5.000 Euro an Bank 5.000 Euro

Für die Passivseite:

  • Eigenkapital 150.000 Euro an SBK 150.000 Euro
  • Verbindlichkeiten 65.000 Euro an SBK 65.000 Euro
  • Rückstellungen 5.000 Euro an SBK 5.000 Euro

Schlussbilanzkonto und Schlussbilanz

Die Kontosalden der Schlussbilanz und des Schlussbilanzkontos stimmen wertmäßig überein. Auch der Aufbau des SBK unterscheidet sich nicht wesentlich von dem der Schlussbilanz. Schlussbilanzkonto und Schlussbilanz weichen nur in den folgenden Punkten voneinander ab:

  • Auf dem SBK erfasst der Buchhalter jede Position getrennt. Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) erlaubt es dem Buchhalter, gleichartige Positionen in der Schlussbilanz zusammenzufassen.
  • Für die Erstellung des SBK muss der Buchhalter keine bestimmten Form- oder Gliederungsvorschriften beachten. Bei der Erstellung der Schlussbilanz hat er sich an die handelsrechtliche Gliederungsvorschrift des § 266 HGB zu halten.
  • Die Kontenseiten des SBK werden als Soll und Haben bezeichnet. In der Schlussbilanz weist der Buchhalter Aktiva und Passiva aus.

Abgrenzung zum Gewinn- und Verlustkonto

Das Schlussbilanzkonto grenzt sich vom Gewinn- und Verlustkonto ab. Auf dem Schlussbilanzkonto erfasst der Buchhalter die Kontensalden der Bestandskonten. Mit der Buchung auf dem Gewinn- und Verlustkonto schließt der Buchhalter alle Erfolgskonten des Geschäftsjahres ab.

Die Bestandskonten leiten sich aus der Bilanz ab. Hier erfasst der Buchhalter alle Änderungen des Unternehmensbestandes.

Beispiel: Das Bestandskonto Gebäude

Ein Gebäude wird im Sachanlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Nachdem der Buchhalter den Schlussbilanzwert des Vorjahres als Eröffnungsbilanzwert des laufenden Geschäftsjahres übernommen hat, erfasst er die Abgänge. Diese bestehen in der Regel aus den Abschreibungen auf das Gebäude. Ergibt sich am Jahresende ein Saldo, überträgt der Buchhalter diesen wert mithilfe des Schlussbilanzkontos in die Schlussbilanz.

Auf den Erfolgskonten weist der Buchhalter die Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres aus, die sich nicht auf den Bestand des Unternehmens auswirken. Weil durch diese Sachverhalte der Gewinn des Unternehmens ermittelt wird, bezeichnet das Bilanzrecht diese als erfolgswirksame Geschäftsvorfälle.

Zu den Konten, die erfolgswirksame Geschäftsvorfälle aufnehmen, gehören z.B.:

  • Umsatzerlöse
  • Mietaufwand
  • Löhne
  • Zinserträge
  • Abschreibungen

Am Ende des Geschäftsjahres übernimmt der Buchhalter mithilfe des Gewinn- und Verlustkontos die Salden der Erfolgskonten in die Gewinn-und-Verlustrechnung.

Abgrenzung zum Eröffnungsbilanzkonto

Das Schlussbilanzkonto unterscheidet sich vom Eröffnungsbilanzkonto. Das Eröffnungsbilanzkonto nutzt der Buchhalter, um am Jahresanfang die Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Werte der Eröffnungsbilanz sind identisch mit den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres. Der Buchhalter überträgt diese mithilfe des Eröffnungsbilanzkontos in die Eröffnungsbilanz des laufenden Jahres.

Im Gegensatz zur Schlussbilanz und zum Schlussbilanzkonto gibt es zwischen dem Eröffnungsbilanzkonto und der Eröffnungsbilanz keine Identität. Die Werte des Eröffnungsbilanzkontos stellt der Buchhalter spiegelverkehrt in der Eröffnungsbilanz dar. Anschließend verbucht er alle Geschäftsvorfälle des laufenden Jahres. Hierzu zählen z.B. die Anschaffung neuer Sachanlagegüter und die erforderlichen Abschreibungen.

Stichtag für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist der 01. Januar eines Jahres. Die Schlussbilanz wird zum 31. Dezember eines Jahres erstellt. Bei Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr haben, weichen diese Daten ab.

Zusammenfassung

  • Das Schlussbilanzkonto erstellt ein Buchhalter zum Schluss eines Geschäftsjahres. Das SBK nimmt die Endwerte aller aktivischen und passivischen Bestandskonten einer Bilanz auf.
  • Mithilfe des Schlussbilanzkontos erstellt der Buchhalter die Gegenbuchung, die für den Abschluss der Konten erforderlich ist.
  • Für die Erstellung und die Bebuchung des Schlussbilanzkontos gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Der Buchhalter nutzt es nur als Hilfskonto, um die Werte in die Schlussbilanz übertragen zu können. Das SBK hat innerhalb der doppelten Buchhaltung keine weitere Funktion.
  • Die Schlussbilanz bildet die Grundlage für die Festsetzung der Steuern. Wegen des Grundsatzes der Bilanzidentität muss sie mit den Werten der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen.
  • Dem System der doppelten Buchhaltung folgend, bucht ein Buchhalter auch beim SBK immer Soll an Haben. Auf diese Weise wird den Anforderungen an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) auch formal entsprochen.
  • Für den Abschluss der Konten werden generell die folgenden Buchungen vorgenommen: SBK an Aktivkonto und Passivkonto an SBK.
  • Die Werte der Schlussbilanz stimmen betragsmäßig mit den Kontensalden des Schlussbilanzkontos überein.
  • Schlussbilanzkonto und Schlussbilanz unterscheiden sich aber bei der Erfassung der Bilanzpositionen, der Einhaltung von Gliederungsvorschriften und der Bezeichnungen Soll und Haben beziehungsweise Aktiva an Passiva.
  • Das SBK unterscheidet sich vom Gewinn- und Verlustkonto. Auf dem SBK werden nur die Salden der Bestandskonten erfasst. Das Gewinn- und Verlustkonto nimmt alle Salden der Erfolgskonten auf.
  • Auf einem Bestandskonto werden alle Sachverhalte erfasst, die sich auf den Bestand des Unternehmens auswirken. Das Gewinn- und Verlustkonto nimmt die erfolgswirksamen Sachverhalte auf und überträgt diese in die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Das SBK grenzt sich von dem Eröffnungsbilanzkonto ab. Das Eröffnungsbilanzkonto verwendet der Buchhalter, um die Schlussbilanzwerte des Vorjahres in die Eröffnungsbilanz des laufenden Geschäftsjahres zu übernehmen.