Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Institutionen geben zur Beschaffung von zusätzlichem Kapital Wertpapiere in Form von Aktien oder Anleihen aus. Diese Herausgabe – auch als Emission bezeichnet – sorgt für die Erhöhung der Marktkapitalisierung. Im Finanzbereich werden die Herausgeber von Wertpapieren als Emittenten bezeichnet.

Was ein Emittent ist, welche Arten es gibt, wie eine Emission abläuft und was es sonst noch zu diesem Thema zu wissen gibt, erklärt der folgende Ratgeber.

Definition: Was ist ein Emittent?

Der Begriff “Emittent” lässt sich aus dem lateinischen Verb “emittere” für “ausstoßen” / “in Verkehr bringen” ableiten. Demnach handelt es sich in der Finanzwirtschaft bei einem Emittenten um ein Wirtschaftssubjekt, welches zur Beschaffung von Kapital Wertpapiere und ähnliche Urkunden herausgibt.

Die Bezeichnung spielt unter anderem beim Börsengang einer Aktiengesellschaft (AG) eine Rolle, im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden durch Sparkassen und Banken sowie andere Finanzdienstleister auch Kreditkarten emittiert.

Die Herausgabe von Aktien ist nur für Unternehmen möglich. Staaten, Institutionen oder auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können andere Finanzprodukte wie Anleihen ausgeben.

Wann kann ein Unternehmen Herausgeber von Wertpapieren sein?

Unternehmen, die den Börsengang anstreben, müssen viele Voraussetzungen erfüllen. Werden entsprechende Bedingungen geschaffen und diesen zugestimmt, ist ein Unternehmen als Wertpapieremittent geeignet. Als solcher verpflichtet sich ein Unternehmen dazu, die Veröffentlichung von Berichten zu Quartals- und Halbjahreszahlen sowie Änderungen dieser vorzunehmen. Damit zeigt das Unternehmen Transparenz. Auch Abbildungen zu Änderungen in Bezug auf den Vorstand, Käufe sowie Verkäufe von Anteilen, Filial- sowie Standorterschließungsplänen und weiteren wichtigen Schritten müssen sofort öffentlich bekannt gemacht werden.

Für Konzerne sind Emissionen doppelt sinnvoll. So bieten sie Anlegern ein Produkt, mit dem sie vom Unternehmen überzeugt und an dieses gebunden werden. Zudem wird Konkurrenten mit dem aktuellen Kurs der Unternehmenserfolg aufgezeigt. Emittierende Unternehmen verbessern aber nicht nur ihr Image. Durch die Ausgabe von Aktien erhöhen sie ihr Eigenkapital. Dadurch verbessert sich die Eigenkapitalquote, die – je höher sie ist – für eine gute Stabilität das Unternehmens steht und die Chance auf eine Gewährung von Darlehen erhöht.

Problematisch ist allerdings, dass Unternehmen häufig für informelle Gerüchte sowie Spekulationen anfällig sind, sobald sie an die Börse gehen. So kann es durch Rufschädigungen in der Presse schnell zu Umsatz- und damit Kursverlusten kommen.

Rechtliche Grundlagen für Emissionen

In bestimmten Bereichen ist die Herausgabe von Wertpapieren zumindest teilweise durch das Gesetz reguliert. So muss gemäß § 32 Abs. 2 BörsG eine Beantragung der Zulassung zum Handel von Wertpapieren an der Börse vom emittierenden Unternehmen und einem Kreditinstitut erfolgen. Handelt es sich beim Antragsteller selbst um ein Kreditinstitut, gilt diese Regelung nicht.

In beiden Fällen ist allerdings für das Kreditinstitut eine Zulassung an einer Börse im Inland, verbunden mit dem Recht zur Teilnahme am Handel, erforderlich. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass Unternehmen, welche kein Kreditinstitut sind und als Emittent auftreten, nicht das Fachwissen von Kreditinstituten für ihre Zwecke ausnutzen. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber sowohl Gläubiger als auch Aktionäre schützen und für einen geordneten Handel an der Börse sorgen möchte.

Die Zulassung zur Börse

Für einen ordnungsgemäß ablaufenden Handel an der Börse wurden diverse Bestimmungen erlassen, denen sowohl das Unternehmen als auch dessen Wertpapiere zum Schutz des Publikums entsprechen müssen.

So muss das emittierende Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen, wie in § 3 Abs. 1 BörsZulV nachzulesen ist. Weiterhin müssen gemäß § 4 BörsZulV die auszugebenden Wertpapiere dem Wertpapierrecht entsprechen und nach § 5 BörsZulV frei gehandelt werden können. Das Unternehmen muss entsprechend § 9 Abs. 1 BörsZulV außerdem einen ausreichenden Streubesitz (auf mehrere, in der Regel kleinere Anleger verteilter Aktienbesitz) aufweisen.

Für die Zulassung an der Börse ist ein Antrag zu stellen, dem nach § 48 Abs. 2 BörsZulV bestimmte Dokumente beigefügt werden müssen. Die Veröffentlichung der Zulassung erfolgt im Bundesanzeiger durch die Geschäftsführung und auf Kosten der Antragsteller.

Die Bundesregierung erhält gemäß § 34 Nr. 1a BörsG im Übrigen die Ermächtigung, die Anforderungen an Emittenten mit Blick auf deren Rechtsgrundlagen, deren Größe sowie Dauer des Bestehens per Rechtsverordnung näher zu bestimmen. So muss ein Emittent nicht nur drei Jahre bestehen, sondern auch die Jahresabschlüsse der drei vorangegangenen Jahre offenlegen.

Für die Zulassung bildet zudem ein Zulassungsprospekt auf Basis des Wertpapierprospektgesetzes eine wichtige Grundlage. Optional ist auch ein ausführlicher Verkaufsprospekt gemäß §§ 164, 165, 166 KAGB anerkannt. Entscheidend ist aber die Unterzeichnung des Prospekts durch das begleitende Kreditinstitut.

Pflicht zur Berichterstattung

Gemäß § 41 BörsG müssen zum Handel an der Börse zugelassene Unternehmen bestimmte Auskünfte erteilen, welche zunächst für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Börse in Bezug auf die Zulassung sowie Einführung von Wertpapieren notwendig sind. Aus den §§ 48, 49 und 50 WpHG ergeben sich weitere Pflichten für das Unternehmen zur Berichterstattung.

Gesetzliche Regelungen halten herausgebende Unternehmen von Kapitalanlagen dazu an, vor der öffentlichen Platzierung der Anlage ein Emissionsprospekt auszugeben. Geregelt ist dies in $ 14 Abs. 1 WpPG (Emissionspublizität). Zudem müssen gemäß §§ 264 ff. in Verbindung mit § 325 HGB in periodischen Abständen Berichte über die Wertentwicklung erfolgten (Regelpublizität). Auch Zwischenberichterstattungen sowie zeitnahe Berichte zu außergewöhnlichen Umständen sind vorzunehmen.

Welche Emittenten-Arten gibt es?

Emittierende Unternehmen werden zunächst in Dauer- und Neuemittenten unterschieden. Finanzexperten sowie Anleger nehmen zudem eine Unterscheidung in Selbst- und Fremdemissionen vor.

Daueremittenten

Ein Daueremittent ist an der Börse permanent aktiv, er veröffentlicht außerdem in regelmäßigen Abständen attraktive Aktien und andere Produkte. Bei Anlegern und Spekulanten sind diese Unternehmen gut bekannt. Sie haben einen ausgezeichneten Ruf in Bezug auf die Qualität ihrer Wertpapiere.

Neuemittenten

Als Neuemittent gilt ein Unternehmen, welches seine Wertpapiere erstmals am Kapitalmarkt anbietet. Auch Unternehmen, die längere Zeit keine Wertpapiere herausgegeben haben, fallen unter die Neuemittenten.

Selbstemission

Über die fachliche sowie technische Infrastruktur zur Selbstemission verfügen fast ausschließlich Kreditinstitute. Das Unternehmen entwirft und veröffentlicht dabei seinen eigenen Produkte, vertreibt diese selbst und übernimmt auch die Betreuung seiner Anleger.

Fremdemission

Fremdemissionen werden an der Börse über einen Zwischenanbieter (z. B. eine Bank) betreut. Gegen Gebühr übernimmt der Zwischenanbieter den Vertrieb der Aktie und gegebenenfalls auch das Absatzrisiko. Zwischenanbieter verfügen häufig über bessere Vertriebswege und können Wertpapiere besser am Markt platzieren.

Ablauf einer Emission: Von der Grundsatzentscheidung bis zur Zeichnung

Bis es von einer strategischen Grundsatzentscheidung in einem Unternehmen zum Börsengang kommt, dauert es etwa vier bis sechs Monate.

Zu den wichtigsten Phasen am Anfang gehören der Kontakt zu Kapitalmarktpartnern, die Vorbereitung eines Verkaufsprospekts und die Vorstellung des geplanten Vorhabens bei potenziellen Investoren. Im gleichen Atemzug ist auch die Vorabstimmung mit der Börse und die Festsetzung eines Termins für die Zeichnung erforderlich.

Der Erfolg einer Wertpapierausgabe wird dann mit Beginn einer Zeichnung erkennbar. Ist die Nachfrage enorm groß, dann kann es auch zur vorzeitigen Schließung der Zeichnungsphase kommen. Mitunter muss dann entschieden werden, welcher Investor welche Anteile zugeteilt bekommt. Direkt im Anschluss an diese Phase startet der Handel, bei dem erstmals der Preis festgestellt wird.

Wer gibt die Wertpapiere aus und wie wird der Preis festgesetzt?

Emittierende Unternehmen beauftragen für die Durchführung von Emissionen in der Regel eine oder mehrere Banken, welche die Wertpapiere an Investoren vermitteln und den Preis festlegen.

Für die Preisfindung kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung.

Bei der Emission von Aktien kommt das so genannte Bookbuilding-Verfahren zum Einsatz. Dabei treten interessierte Anleger als Bieter auf. Ab einem bestimmten Zeitpunkt können sie der Bank mitteilen, welche Anzahl an Aktien sie zu welchem Preis kaufen wollen. Die Bank legt vorher eine Preisspanne fest, innerhalb derer Anleger einen Preis zahlen können. Entsprechend der Nachfrage wird dann ein Emissionspreise durch die Bank festgelegt, zu dem Anleger die Aktie noch vor dem Börsengang kaufen können.

Emittentenrisiken

Die Gefahr, dass es zu einem Emittentenrisiko kommt, besteht darin, dass das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Bei Schuldverschreibungen oder auch Zertifikaten zeigt sich dies oft in einer Stundung, einer nur teilweisen Zinsleistung oder auch einer nur teilweisen Rückzahlung zum Ende der Laufzeit. Im schlimmsten Fall müssen Anleger auch mit einem Totalausfall rechnen.

Demnach besteht bei Aktien auch immer ein Insolvenzrisiko. Es kann somit zu einem Dividenden-Ausfall, einem massiven Kursverfall oder auch einem Totalausfall für Aktionäre kommen.

Vor allem in der Finanzkrise ab 2007 zeigte sich, welche Bedeutung das Emittentenrisiko hat. So wurden beispielsweise die ausgegebenen Zertifikate der von Insolvenz betroffenen Bank Lehman Brothers im September 2008 vom Börsenhandel ausgesetzt und Investoren mussten mit einem Totalausfall rechnen.

Zusammenfassung

  • Emittent lässt sich aus dem lateinischen Verb “emittere” ableiten und bedeutet so viel wie “Herausgeber”.
  • Wirtschaftssubjekte – also Unternehmen oder auch staatliche Institutionen, welche Wertpapiere auf den Markt bringen und an der Börse handeln – werden als Emittenten bezeichnet.
  • Mittels Emission – also der Herausgabe von Wertpapieren (z. B. Aktien, Anleihen) – beschaffen sich Unternehmen zusätzliches Kapital. Durch die Ausgabe von Aktien wird dabei das Eigenkapital erhöht, durch Anleihen wird Fremdkapital aufgenommen.
  • Um Wertpapiere an der Börse emittieren zu können, müssen Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. So muss ein Unternehmen mindestens drei Jahre bestehen und einigen gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen.
  • Es besteht immer auch ein Emittentenrisiko. Dieses zeigt sich spätestens dann, wenn das betreffende Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Anlegern nicht mehr nachkommen kann. Anleger müssen dabei immer mit Teil- oder Komplettverlusten rechnen.