Definition: Dividenden

Als Dividende wird der Teil des Gewinnes der Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft bezeichnet, der an die Anteilseigner bzw. Aktionäre ausgezahlt wird. Auch bei Gewinnausschüttung von Investmentfonds wird umgangssprachlich der Begriff Dividende verwendet. Tatsächlich ist das aber nicht korrekt, wenn sich wenn in den Ausschüttungen auch Zinserträge durch Anleihen oder ähnliches vorhanden ist.

Festlegung und Auszahlung der Dividenden

Die Höhe der Dividende wird auf der jährlichen Aktionärsversammlung festgelegt. Als Anteilseigner müssen die Aktionäre dabei einen Kompromiss finden zwischen maximaler Gewinnausschüttung, die ihnen selbst zu gute kommt, und dem Interesse des Unternehmens, das zumindest einen Teil des Gewinn zurückhalten muss, um weitere Investitionen tätigen zu können. Insbesondere Unternehmen, die einen Wachstumskurs verfolgen oder Rücklagen für eine unsichere Zukunft bilden wollen, schütten nur geringe Teile des Gewinns als Dividende aus.

Ausgezahlt wird die Dividende pro Aktie des Unternehmens. Empfänger ist derjenige Aktionär, der die Aktie an einem bestimmten Stichtag besaß.

Zusammenfassung

  • Die Dividende ist der Teil des Gewinnes einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgezahlt wird.
  • Die Höhe der Dividende legt die Aktionärsversammlung fest.
  • Umgangssprachlich werden auch die Ausschüttung von Investmentfonds als Dividende bezeichnet.