Definition: Teilkostenrechnung

Die Teilkostenrechnung (kurz: TKR) ist ein Teilgebiet der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie berücksichtigt immer nur einen Teil der Kosten, die in einem innerbetrieblichen Leistungsprozess anfallen. Dies sind in der Regel die variablen Kosten und die Kosten, die dem jeweiligen Kostenträger zugeordnet werden können (Einzelkosten). Die Gemeinkosten bleiben in der Teilkostenrechnung außer Betracht.

Abgrenzung fixe und variable Kosten

Für die Anwendung der Teilkostenrechnung ist es erforderlich, dass die Fixkosten von den variablen Kosten abgegrenzt werden.

Fixe Kosten entstehen regelmäßig in derselben Höhe. Weder die Auftragslage des Unternehmens noch die Ausbringungsmenge des Produktionsprozesses haben Auswirkung auf die Höhe der fixen Kosten. Zu den typischen fixen Kosten zählen die Büromiete, Versicherungen, Gehaltszahlungen und der Aufwand für die Energiekosten.

Beispiel 1: Fixkosten in einer Gärtnerei

Ein Blumenverkäufer züchtet Blumen und verkauft diese. Für den betrieblichen Zweck hat er sich ein Gewächshaus und ein kleines Büro angemietet. Hierfür zahlt er monatlich 1.000 Euro. Diese Kosten stellen in der Kostenrechnung des Blumenhändlers fixe Kosten dar. Sie entstehen unabhängig davon, wie viele Blumen der Händler in einem Monat verkauft.

Variable Kosten entstehen in Abhängigkeit zum Produktionsprozess. Sie verändern sich mit der Ausbringungsmenge und der Beschäftigungslage. Zu den klassischen variablen Aufwendungen zählen Lieferkosten, Rohstoffkosten, Fremdleistungen (z.B. Transport) und Lohn, der als Akkordlohn bezahlt wird.

Beispiel 2: Variable Kosten eines Obsthändlers

Ein Obsthändler bietet jeden Dienstag und Freitag frisches Obst auf dem Markt an. Die Produkte bezieht er auf dem Großmarkt. Hier ändern sich die Preise ständig. Außerdem passt er sein Angebot der ständig ändernden Nachfrage an. Die Kosten, die der Obsthändler auf dem Großmarkt aufwendet, fallen jeden Monat unterschiedlich aus. Es handelt sich um variable Kosten.

Was sind Einzelkosten?

Eine weitere wichtige Abgrenzung muss für die Teilkostenrechnung zwischen den Einzelkosten und den Gemeinkosten vorgenommen werden.

Einzelkosten

Um die Aufwendungen eines innerbetrieblichen Leistungsprozesses transparent darstellen zu können, ist es wichtig, die Kosten den Kostenträgern zuzuordnen, bei denen sie entstanden sind. Kostenträger sind die Produkte oder Dienstleistungen, die mit der Herstellung des Produkts in einem direkten Zusammenhang stehen.

Alle Einzelkosten können den Kostenträgern direkt zugerechnet werden. Deshalb bezeichnet die Kosten- und Leistungsrechnung Einzelkosten auch als direkte Kosten. Zu den typischen Einzelkosten zählen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten, die Sondereinzelkosten der Verwaltung und die Sondereinzelkosten des Vertriebs.

Beispiel 3: Materialeinzelkosten in einem Produktionsbetrieb

Ein Reifenhersteller stellt täglich mehrere tausend Reifen für verschiedene Marken her. Die Beschäftigten erhalten einen Fertigungslohn. Dies bedeutet, es wird ermittelt, wie lange ein Mitarbeiter mit der Herstellung eines Reifens beschäftigt ist. Danach bemisst sich sein monatlicher Lohn.

Gemeinkosten

Gemeinkosten können nicht direkt einem speziellen Kostenträger zugerechnet werden. Die Kostenrechnung ordnet diese Kosten mittels eines Verteilungsschlüssels den einzelnen Kostenträgern zu. Die Gemeinkosten können in die folgenden vier Bereiche unterteilt werden:

  • Materialgemeinkosten
  • Fertigungsgemeinkosten
  • Verwaltungsgemeinkosten
  • Vertriebsgemeinkosten

Ablauf der Teilkostenrechnung

Der Ablauf der Teilkostenrechnung orientiert sich an dem Teilkostenrechnungssystem, das in der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zum Einsatz kommt. Zu unterscheiden sind die beiden folgenden Teilkostenrechnungssysteme:

  • Deckungsbeitragsrechnung (auch als Direct Costing bekannt)
  • Grenzplankostenrechnung

Deckungsbeitragsrechnung

Die Deckungsbeitragsrechnung ermittelt den Deckungsbeitrag (kurz: DB). Der DB ist die Differenz zwischen den Erlösen und den variablen Kosten. Den ermittelten Deckungsbeitrag verwendet das Unternehmen zur Deckung der fixen Kosten. Bleibt am Ende der Rechnung ein positiver Betrag übrig, hat das Unternehmen einen Betriebsgewinn erwirtschaftet. Übersteigen die fixen Kosten den Deckungsbeitrag oder ergibt sich ein negativer Deckungsbeitrag, hat das Unternehmen einen Verlust erwirtschaftet.

Beispiel 4: Positiver Deckungsbeitrag

Ein Bäcker verkauft sein Brot wöchentlich auf dem Wochenmarkt. Die Zutaten für die Herstellung seiner Waren erhält er in diversen Fachgeschäften. Für den Platz auf dem Wochenmarkt bezahlt der Bäcker monatlich 150 Euro Standmiete an die Gemeinde.

Im abgelaufenen Monat hat der Bäcker insgesamt 80 Brote verkauft. Der Verkaufspreis betrug jeweils 3,50 Euro. Seine variablen Kosten beliefen sich in diesem Zeitraum auf 120 Euro.

Mit der Deckungsbeitragsrechnung erhält der Bäcker das folgende Ergebnis:

Erlöse = 80 Brote x 3,50 Euro = 280 Euro

Variable Kosten = 120 Euro

Erlöse – variable Kosten = Deckungsbeitrag

280 Euro – 120 Euro = 160 Euro

Den Deckungsbeitrag von 160 Euro kann der Bäcker zur Finanzierung der Fixkosten nutzen. Es ergibt sich die folgende Rechnung:

Deckungsbeitrag – fixe Kosten = Gewinn

160 Euro – 150 Euro = 10 Euro

In dem abgelaufenen Monat hat der Bäcker 10 Euro Gewinn realisiert.

Grenzplankostenrechnung

Die Grenzplankostenrechnung ist ein Teilkostenrechnungssystem, dass die Plankosten eines innerbetrieblichen Leistungsprozesses unter die Lupe nimmt. Auch hier spielen – ebenso wie bei der DB-Rechnung – nur die variablen Kosten eine Rolle. Ziel dieses Systems ist es, eine umfängliche Kostenkontrolle zu bekommen und die Informationen als Hilfe für unternehmerische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.

Vorteilhaft ist, dass mit den Daten der Grenzplankostenrechnung schneller auf Kapazitätsveränderungen eingegangen werden kann. Da die Fixkosten jedoch nicht berücksichtigt werden, kann die Grenzplankostenrechnung z.B. nicht bei der Preispolitik eines Unternehmens eingesetzt werden.

Die Abgrenzung zur Vollkostenrechnung

Anders als die Teilkostenrechnung gehen bei einer Kostenanalyse im Bereich der Vollkostenrechnung alle fixen und variablen Kostenbestandteile ein.

Die Vollkostenrechnung setzt sich aus den folgenden drei Rechnungen zusammen:

Kostenträgerrechnung

Als Kostenträger werden in der Kostenrechnung jene Stellen bezeichnet, an denen die Kosten anfallen. Dies kann z.B. das hergestellte Produkt sein. Die Kostenträgerrechnung ordnet alle Kosten diesem Produkt zu. Hinsichtlich der Unterscheidung von Einzel- und Gemeinkosten, greift die Kostenträgerrechnung auf die Daten zurück, die sie aus der Kostenartenrechnung erhält.

Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung gliedert die einzelnen Kosten anhand bestimmter Faktoren. Dies kann z.B. die Unterscheidung der Kosten in Einzel- oder Gemeinkosten oder primäre und sekundäre Kosten sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine Differenzierung der Kostenbereiche, wie z.B. Einkauf, Verwaltung und Vertrieb.

Kostenstellenrechnung

Können die Aufwendungen nicht einem Kostenträger zugeordnet werden, erfasst die Kostenrechnung sie dort, wo sie anfallen. Aus diesem Gedanken ist die Kostenstellenrechnung entstanden. Dem Controller wird hiermit eine Methode zur Verfügung gestellt, die es ihm leichter macht, Kosten zu überwachen und ggfs. zu optimieren.

Vor- und Nachteile der Teilkostenrechnung

Die Teilkostenrechnung bietet dem Unternehmen die folgenden Vor- und Nachteile:

Die Vorteile der TKR

Mit der Teilkostenrechnung kann ein Unternehmen die kurzfristige Preisuntergrenze ermitteln.

Nach Ermittlung des DB kann das Unternehmen diese Größe zur Finanzierung der unternehmensfixen Kosten nutzen.

Die Nachteile der TKR

Die Teilkostenrechnung ist kein geeignetes Mittel, wenn ein Unternehmen die langfristige Preisuntergrenze für den Verkauf seiner Produkte ermitteln möchte.

Im Handels- und Steuerrecht wurde von dem Gesetzgeber festgelegt, welche unternehmensinterne Kosten ein Betrieb ansetzen kann, um den steuerlichen Gewinn zu mindern. Die Anwendung der Teilkostenrechnung führt hier zu Missverständnissen.

Zusammenfassung

  • Die Teilkostenrechnung gehört zur innerbetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung. Kennzeichnend ist, dass nur die variablen Kosten und die Einzelkosten berücksichtigt werden.
  • Fixe Kosten entstehen unabhängig von dem Produktionsprozess. Sie kehren regelmäßig (z.B. monatlich) wieder und fallen in derselben höhe an. Variable Kosten entstehen erst, wenn das Unternehmen ein Produkt herstellt.
  • Da sich die variablen Kosten u.a. an der Ausbringungsmenge orientieren, verändern sie sich ständig.
  • Da die Teilkostenrechnung nur an den Einzelkosten interessiert ist, ist eine Abgrenzung der Einzelkosten von den Gemeinkosten notwendig.
  • Einzelkosten können dem Kostenträger (z.B. das Produkt, das hergestellt wird) direkt zugerechnet werden. Gemeinkosten können dem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden.
  • Bei den Gemeinkosten erfolgt die Kostenzuordnung über einen Verteilungsschlüssel.
  • In der Teilkostenrechnung kommen vorrangig zwei Kostenrechnungssysteme zum Einsatz. Dies sind die DB-Rechnung und die Grenzplankostenrechnung.
  • Bei der DB-Rechnung ermittelt der Unternehmer den Deckungsbeitrag für ein Produkt (oder auch eine Produktgruppe), indem er die variablen Kosten von den erzielten Erlösen abzieht.
  • Die Grenzplankostenrechnung stellt auf die variablen Plankosten ab. Dieses Teilkostenrechnungssystem erweist sich jedoch als ungeeignet, wenn ein Unternehmen z.B. seine Verkaufspreise kalkulieren möchte.
  • Die Vollkostenrechnung analysiert sämtliche Kosten, die in einem innerbetrieblichen Leistungsprozess anfallen.
  • Die Vollkostenrechnung unterscheidet die Kostenträgerrechnung, die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung.
  • Vorteilhaft erweist sich die TKR bei der Ermittlung der kurzfristigen Preisuntergrenze und der Berechnung des Betriebsgewinns.
  • Als Nachteil der Teilkostenrechnung muss festgestellt werden, dass eine Ermittlung der Selbstkosten (als Preisuntergrenze) nicht möglich ist, weil die fixen Kosten nicht berücksichtigt werden.