Definition: Gemeinkostenzuschlagssatz

Der Gemeinkostenzuschlagssatz soll helfen, die in einem Produktionsprozess entstandenen Gemeinkosten auf Kostenstellen zu verteilen. Diese Kosten fallen neben den Einzelkosten an.

Einzelkosten und Gemeinkosten unterscheiden sich dadurch, dass Einzelkosten dem Kostenträger direkt zugerechnet werden können, der sie verursacht hat. Dies ist möglich, weil die Einzelkosten direkt bei dem Kostenträger entstehen. Bei der Frage nach dem Kostenträger wird auch beantwortet, wofür die Kosten angefallen sind.

Beispiel 1: Autos als Kostenträger

In einem Herstellungsbetrieb für Autos werden drei verschiedene Autotypen gebaut. Diese Autotypen sind die Kostenträger. Wendet das Unternehmen Kosten für die einzelnen Teile eines jeden Autos auf, kann genau festgestellt werden, bei welchem Autotyp die Kosten angefallen sind. Als typische Einzelkosten können hier die Aufwendungen für die einzelnen Teile genannt werden. Die Kosten für den Motor, die Fensterscheiben, das Lenkrad usw. Lassen sich dem kostenträger zuordnen, bei dem sie entstanden sind.

Bei den Gemeinkosten ist direkte Zuordnung der Kosten nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Gemeinkosten nicht direkt durch den Kostenträger verursacht werden. Sie können für mehrere Aufträge oder Produktionseinheiten anfallen. Oft entstehen sie unabhängig davon, ob ein Unternehmen produziert oder nicht. Hierzu zählt z.B. die Mietzahlung für eine Lagerhalle.

Beispiel 2: Mietzahlung als Gemeinkosten

Ein Unternehmen verkauft Rasenmäher. Für die Produktion hat ein Gesellschafter der Firma dem Betrieb seine private Lagerhalle vermietet. Das Unternehmen zahlt ihm hierfür eine Miete von 1.000 Euro. Die Mietzahlung wird auch während der Betriebsferien im August geleistet.

Dass die Mietzahlung auch im August geleistet wird, obwohl die Produktion stillsteht, ist ein klares Kennzeichen dafür, dass es sich hier um Gemeinkosten handelt. Die Kosten können keinem direkten Kostenträger zugerechnet werden und müssen deshalb über den Gemeinkostenzuschlagssatz auf die Kostenstellen verteilt werden.

Weil die Gemeinkosten nicht direkt zugerechnet werden können, bezeichnet die Kostenrechnung sie auch als indirekte Kosten. Zu den Gemeinkosten zählen z.B. auch die Aufwendungen für Strom und andere Energiekosten.

Welche Bedeutung hat der Gemeinkostenzuschlagssatz?

Der Gemeinkostenzuschlagssatz kommt in der Vollkostenrechnung zur Anwendung. In der Teilkostenrechnung (z.B. Deckungsbeitragsrechnung) spielen die Gemeinkostenzuschlagssätze überhaupt keine Rolle.

Mit Unterstützung der verschiedenen Gemeinkostenzuschlagssätze kann ein Mitarbeiter in der Kostenrechnungsabteilung eines Unternehmens eine separate Kostenzuordnung vornehmen. Er verteilt die nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten auf die Kostenträger. Dafür werden in dem Betriebsabrechnungsbogen Hauptkostenstellen festgelegt, die die verteilten Gemeinkosten aufnehmen. Der für die Verteilung benötigte Gemeinkostenzuschlagssatz wird mit einem Prozentwert angegeben.

Nach welchen Kriterien können Gemeinkosten unterschieden werden?

Gemeinkosten entstehen in allen Bereichen eines Produktionsprozesses. Je nachdem, welcher Produktionsprozess (z.B. Materialbeschaffung, Fertigung, Verwaltung oder Vertrieb) angesprochen ist, können die folgenden Gemeinkostenarten unterschieden werden:

  • Fertigungsgemeinkosten
  • Materialgemeinkosten
  • Vertriebsgemeinkosten
  • Verwaltungsgemeinkosten

Fertigungsgemeinkosten

Bei der Fertigung von Produkten fallen verschiedene Kosten an. Diejenigen Kosten, die einem Kostenträger direkt zugerechnet werden können, werden als Fertigungseinzelkosten bezeichnet. Hierunter fallen z.B. die Kosten für Schrauben und Nägel, die in das neue Produkt eingearbeitet werden. Jene Kosten, die dem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden können, bezeichnet die Kostenrechnung als Fertigungsgemeinkosten. Hier erfolgt die Zuordnung über den Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz. Zu den typischen Fertigungsgemeinkosten zählt z.B. das Gehalt eines Werkstattleiters, der mehrere verschieden Produktionsprozesse begleitet.

Beispiel 3: Gehalt des Werkstattleiters als Fertigungsgemeinkosten

In dem Autoherstellungsbetrieb aus Beispiel 1 ist ein Werkstattleiter beschäftigt, der drei Fertigungsstraßen beaufsichtigt. In jeder Fertigungsstraße werden an einem Tag einhundert Autos zusammengebaut. Die Autos stellen die Kostenträger dar. Für die Kostenrechnung ist es aber nicht möglich, das Gehalt des Werkstattleiters jedem einzelnen Auto zuzuordnen. Für diesen Fall kommt der Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz zur Anwendung.

Materialgemeinkosten

Für die Herstellung von Produkten benötigt das Unternehmen Material und andere Produktionsteile, die bei anderen Unternehmen eingekauft werden. Diese Kosten müssen danach unterschieden werden, ob sie einem Kostenträger direkt zugerechnet werden können (Materialeinzelkosten) oder ob sie einem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden können (Materialgemeinkosten).

Beispiel 4: Was gehört zu den Materialeinzelkosten?

Ein kleiner Betrieb stellt Fahrräder her. Die Aufwendungen für den Sattel, den Rahmen, die Bremsen und den Lenker können jedem Fahrrad direkt zugerechnet werden. Folglich stellen diese Kosten Materialeinzelkosten dar.

Materialgemeinkosten fallen unabhängig von der Herstellung eines Produktes an. Sie entstehen selbst dann, wenn das Unternehmen gar nicht produziert. Zu den Materialgemeinkosten rechnen z.B. die Kosten für den Strom oder die Schmierstoffe, die bei der Herstellung verwendet werden.

Vertriebsgemeinkosten

Die Vertriebsgemeinkosten fallen in der Marketingabteilung eines Unternehmens an. Für eine bessere Generierung des Absatzes einzelner Produkte entwickelt die Marketingabteilung unterschiedliche Werbemaßnahmen. Daneben gehören auch die Kosten, die bei der Lagerverwaltung entstehen zu den indirekten Kosten eines Betriebes. Die Zuordnung der Vertriebsgemeinkosten erfolgt im Zuge der Zuschlagskalkulation. Mithilfe des Vertriebskostengemeinkostenzuschlagssatzes werden die Vertriebskosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Kostenträger verteilt.

Verwaltungsgemeinkosten

Die Verwaltungsgemeinkosten entstehen in der Verwaltung eines Betriebes. Sie fallen unabhängig davon an, ob ein Unternehmen ein Teil, zehn Teile oder einhundert Teile produziert. Demzufolge können die Kosten für die Erstellung einer Rechnung oder das Ingangsetzen eines Mahnverfahrens nicht einem Kostenträger direkt zugerechnet werden. Für eine verursachungsgerechte Verteilung der Verwaltungsgemeinkosten – hierzu zählen auch das Geschäftsführergehalt und andere Managementbezüge – wendet die Kostenrechnung den Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz an.

Der Unterschied zwischen Kostenträgergemeinkosten und Kostenstellengemeinkosten

Die in einem Betrieb anfallenden Gemeinkosten können wie folgt unterschieden werden:

  • Kostenträgergemeinkosten
  • Kostenstellengemeinkosten

Kostenträgergemeinkosten

Die indirekten Kosten, die sich auf einen Kostenträger beziehen, werden als Kostenträgergemeinkosten bezeichnet. Ein Kostenträger ist z.B. das hergestellte Produkt.

Kostenstellengemeinkosten

Die Kostenstellengemeinkosten kommen in einem Betriebsabrechnungsbogen vor. In dem Betriebsabrechnungsbogen – kurz BAB – werden Hauptkostenstellen und Hilfskostenstellen definiert. Aufgabe der Zuschlagskalkulation ist es, die Kostenstellengemeinkosten verursachungsgerecht von den Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen zu verteilen.

Beispiel 5: Miete als Kostenstellengemeinkosten

In einem BAB hat der Mitarbeiter in der Kostenrechnungsabteilung eine Hilfskostenstelle für die Miete einer Lagerhalle definiert. Da die Mietaufwendungen nicht direkt einem speziellen Kostenträger zugerechnet werden können, erfolgt die Zuordnung auf die Hilfskostenstelle Fertigung mithilfe des Gemeinkostenzuschlagssatzes.

Was sind Zusatzkosten?

Zusatzkosten zählen zu den kalkulatorischen Kosten eines Unternehmens. Für diese Kosten steht dem Unternehmen kein direkter Aufwand gegenüber. Typische kalkulatorische Kosten sind z.B. die kalkulatorischen Zinsen, die ein Unternehmen in der Kostenrechnung ermittelt, wenn es eigene finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um den Kapitalstock auszubauen. Würde das Unternehmen Fremdkapital aufnehmen, müsste es fremdkapitalzinsen zahlen. Diese werden gewinnmindernd in der Gewinn-und-Verlustrechnung des Unternehmens berücksichtigt.

Kalkulatorische Kosten – wie z.B. die Zusatzkosten – mindern den steuerlichen Unternehmensgewinn nicht. In der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) kommen diese Kosten überhaupt nicht zum Tragen. Die Zusatzkosten werden ausschließlich in der internen Kostenrechnung verwendet. Für die Berücksichtigung der Zusatzkosten spielt der Gemeinkostenzuschlagssatz keine Rolle.

Was sind Anderskosten?

Ebenso wie die Zusatzkosten stellen auch Anderskosten kalkulatorische Aufwendungen eines Unternehmens dar. Anders als bei den Zusatzkosten steht den Anderskosten ein direkter Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber. Der Unterschied besteht darin, dass die Höhe des Aufwands in der Kostenrechnung von dem in der Finanzbuchhaltung abweicht.

Beispiel 6: Die Berücksichtigung von Anderskosten

Ein Unternehmen schafft sich eine Maschine an. Die Anschaffungskosten betragen – ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer – 100.000 Euro. Die Abschreibung in der Finanzbuchhaltung wird anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Laut amtlicher AfA-Tabelle liegt die Nutzungsdauer für eine Maschine dieser Art bei 10 Jahren. Dies ist die maßgebliche Ausgangsbasis für die Finanzbuchhaltung. Der jährliche Abschreibungsbetrag wird mit 10.000 Euro festgelegt.

Unternehmensintern geht das Unternehmen von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 12 Jahren aus.

Der Abschreibungsbetrag in der Finanzbuchhaltung weicht von dem in der Kostenrechnung ab. Während die 10.000 Euro in der Buchhaltung berücksichtigt werden, stellen die 12.000 Euro in der Kostenrechnung Anderskosten dar. Auch hier ist es nicht notwendig, die Anderskosten mithilfe des Gemeinkostenzuschlagssatzes zu ermitteln.

Wie lässt sich der Gemeinkostenzuschlagssatz berechnen?

Um Gemeinkosten auf Kostenträger zu verrechnen, wendet ein Mitarbeiter in der Kostenrechnung die Gemeinkostenzuschlagssatz Formel an. Dabei muss beachtet werden, dass jede Gemeinkostenart einen eigenen Gemeinkostenzuschlagssatz hat. Demzufolge können die folgenden Gemeinkostenzuschlagssätze im Rahmen der Zuschlagskalkulation unterschieden werden:

  • Materialgemeinkostenzuschlagssatz
  • Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz
  • Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz
  • Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz

Materialgemeinkostenzuschlagssatz

Die Materialkosten, die einem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden können, verteilt ein Unternehmen im Rahmen der Zuschlagskalkulation. Hierfür wendet sie den Materialgemeinkostenzuschlagssatz an. Die Gemeinkostenzuschlagssatz Formel für die Ermittlung der Materialgemeinkosten lautet:

Materialgemeinkostenzuschlagssatz = (Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten) * 100

Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz

Die Fertigungslöhne lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Der Arbeiter am Band ist immer mit einem Produkt beschäftigt. Die Zeit, die er hierfür verwendet, kann dem einzelnen Kostenträger direkt zugeordnet werden. Sein Lohn zählt zu den Fertigungseinzelkosten.

Das Gehalt des Werkstattleiters kann nicht jedem einzelnen Produkt zugeordnet werden. In diesem Fall sind die Kosten als Fertigungsgemeinkosten zu klassifizieren, die mit Unterstützung des Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatzes auf die Kostenträger verteilt werden. Der Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz wird mithilfe der folgenden Gemeinkostenzuschlagssatz Formel berechnet:

Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz = (Fertigungsgemeinkosten / Fertigungseinzelkosten) * 100

Beispiel 7: Ermittlung des Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatzes

In einem Unternehmen stehen zehn Mitarbeiter am Band und fertigen Produkte an. Ihre monatlichen Löhne betragen insgesamt 25.000 Euro. Der Werkstattleiter, der die Arbeit der Kollegen koordiniert und kontrolliert bezieht ein monatliches Gehalt von 4.500 Euro.

Der Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz ermittelt sich wie folgt:

Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz = (4.500 Euro / 25.000 Euro x 100 = 18 %

Der Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz beträgt 18 %.

Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz

Der Vertriebskostengemeinkostenzuschlagssatz findet besonders in kleineren Unternehmen Anwendung, weil die einzelnen Unternehmensbereiche nicht entsprechend untergliedert sind. Er ermittelt sich mit der folgenden Rechnung:

Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz = (Vertriebsgemeinkosten / Herstellungskosten des Umsatzes) * 100

Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz

Analog zum Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz wird auch der Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz ermittelt. Die Formel lautet:

Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz = (Verwaltungsgemeinkosten /Herstellungskosten des Umsatzes) * 100

Die Arten der Zuschlagskalkulation

Bei Anwendung der Gemeinkostenzuschlagssätze können die beiden folgenden Arten der Zuschlagskalkulation unterschieden werden:

  • Einstufige Zuschlagskalkulation
  • Mehrstufige Zuschlagskalkulation

Einstufige Zuschlagskalkulation

Die einstufige Zuschlagskalkulation kennzeichnet sich dadurch, dass alle betrieblichen indirekten Kosten in die Kalkulation einbezogen werden. Die Verrechnung findet mit einem gemeinsamen Zuschlagssatz statt. Der Zuschlagsatz ergibt sich, indem man sämtliche Gemeinkosten einer bestimmten Periode (z.B. Monat, Quartal oder Jahr) durch alle Einzelkosten dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert. Problematisch ist die einstufige Zuschlagskalkulation, weil sie die Annahme voraussetzt, dass sich das Verhältnis zwischen Gemeinkosten und Einzelkosten niemals ändert.

Mehrstufige Zuschlagskalkulation

Die mehrstufige Zuschlagskalkulation unterscheidet sich von der einstufigen Zuschlagskalkulation dadurch, dass die Zuordnung der Kosten nach dem Verursachungsprinzip erfolgt. Außerdem werden bei der mehrstufigen Zuschlagskalkulation die Gemeinkosten nach den Gemeinkostenarten differenziert. Gemeinkosten und Einzelkosten lassen sich in die Bereiche Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb einteilen.

Die Herstellkosten des Umsatzes

Die Verteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger nimmt ein Unternehmen vor, um die Herstellkosten des Umsatzes (kurz: HKU) besser kalkulieren zu können. Die HKU werden benötigt, um die Gemeinkostenzuschlagssätze für die Verwaltungsgemeinkosten und die Vertriebsgemeinkosten berechnen zu können.

Für die Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes wurde in der innerbetrieblichen Kostenrechnung das folgende Schema entwickelt:

HKU = Fertigungskosten + Materialkosten + Bestandsminderung – Bestandsmehrung

Die Fertigungskosten ergeben sich durch Addition der Fertigungseinzelkosten und der Fertigungsgemeinkosten. Analog stellt die Summe aus den Materialeinzelkosten und den Materialgemeinkosten die Materialkosten dar.

Mit Bestandsminderung ist der Rückgang von Waren und Materialien gemeint. Die Güter wurden entweder verkauft oder sind in einem Produktionsprozess verbraucht worden. Die Bestandsminderung bezieht sich auf den Lagerbestsand. Wurden mehr Güter verkauft oder in der Produktion verbraucht als neue Materialien und Waren “auf Lager” gelegt wurden, ergibt sich eine Bestandsminderung. Die Bestandsminderung stellt für das Unternehmen einen gewinnmindernden Aufwand dar.

Das Gegenstück zur Bestandsminderung ist die Bestandsmehrung. Bei einer Bestandsmehrung ist der Lagerbestand sehr hoch. Das liegt daran, dass mehr waren und Materialien bestellt als verkauft oder verbraucht wurden. Eine Bestandsmehrung wird ebenfalls in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Die Bestandsmehrung ist ein Ertrag, der den Unternehmensgewinn erhöht.

Beispiel 8: Die Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes

In einem Produktionsbetrieb fallen die folgenden Kosten an:

Fertigungseinzelkosten: 4.280 Euro

Fertigungsgemeinkosten: 3.590 Euro

Materialeinzelkosten: 4.000 Euro

Materialgemeinkosten: 5.100 Euro

Bestandsminderung: 7.000 Euro

Bestandsmehrung 3.000 Euro

Die Herstellkosten des Umsatzes ermitteln sich nach dem folgenden Berechnungsschema:

HKU = 7.870 Euro + 9.100 Euro + 7.000 Euro – 3.000 Euro

HKU = 20.970 Euro

Zusammenfassung

  • Der Gemeinkostenzuschlagssatz ist für das Unternehmen hilfreich, um die bei einem Produktionsprozess entstehenden Gemeinkosten in der Kostenrechnung zu berücksichtigen.
  • Gemeinkosten müssen von Einzelkosten abgegrenzt werden. Im Gegensatz zu den Einzelkosten lassen sich die Gemeinkosten einem Kostenträger nicht direkt zuordnen.
  • Für eine verursachungsgerechte Zuordnung verwendet die Kostenrechnung den Gemeinkostenzuschlagssatz.
  • Die Zuschlagskalkulation für die Verteilung der Gemeinkosten findet ausschließlich in der Vollkostenrechnung statt.
  • Um die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger zu verteilen, werden in dem Betriebsabrechnungsbogen Hauptkostenstellen gebildet.
  • Für jede Gemeinkostenart wird ein separater Gemeinkostenzuschlagssatz verwendet. Für die Materialgemeinkosten wird z.B. der Materialgemeinkostenzuschlagssatz verwendet. Für die Aufwendungen, die in der Verwaltung eines Unternehmens aufgewendet werden, nutzt die Kostenrechnung den Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz.
  • Die Kostenrechnung unterscheidet Kostenträgergemeinkosten und Kostenstellengemeinkosten.
  • Kostenträgergemeinkosten werden dem Kostenträger zugerechnet.
  • Kostenstellengemeinkosten werden in einem BAB von den Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen verteilt.
  • Für die betriebsinterne Berücksichtigung von Zusatzkosten und Anderskosten wird kein Gemeinkostenzuschlagssatz benötigt.
  • Zur Verteilung der Materialgemeinkosten wendet ein Unternehmen den Materialgemeinkostenzuschlagssatz an.
  • Für die Zuordnung der Fertigungsgemeinkosten wird ebenfalls kein Gemeinkostenzuschlagssatz benötigt.
  • Mithilfe der Gemeinkostenzuschlagssätze werden die Zuschlagssätze für die verschiedenen Gemeinkostenarten ermittelt.
  • Die Zuschlagskalkulation besteht aus der einstufigen und der mehrstufigen Zuschlagskalkulation.
  • Der Unterschied dieser beiden Kalkulationsarten besteht darin, dass bei der mehrstufigen Zuschlagskalkulation das Kostenverursachungsprinzip angewendet wird.
  • Mit den Herstellkosten des Umsatzes können die Herstellungskosten für ein Produkt ermittelt werden. Die Kennzahl ist überdies notwendig, um die Verwaltungsgemeinkosten und die Vertriebsgemeinkosten zu berechnen.
  • Für die Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes müssen eine Bestandsminderung und eine Bestandsmehrung auf dem Lager erfasst werden.