Definition: Kalkulatorische Kosten

Unter kalkulatorischen Kosten werden in der Finanzbuchhaltung Kosten verstanden, denen kein Aufwand oder ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Bei den kalkulatorischen Kosten handelte es sich um Kosten, die auf einem fiktiven Aufwand basieren. Kalkulatorische Kosten liegt kein Zahlungsvorgang oder eine Rechnung zu Grunde. Kalkulatorische Kosten dienen in erster Linie dazu, die Kostenrechnung in ihrer Genauigkeit zu verbessern. Durch die kalkulierten Kosten wird beispielsweise eine korrekte Preiskalkulation ermöglicht, darüber hinaus ist der Unternehmer in der Lage, den tatsächlichen betrieblichen Werteverzehr der Produktionsfaktoren zu berücksichtigen. Kalkulatorische Kosten sind beispielsweise Kosten für Miete, die vom Unternehmen veranschlagt werden, obwohl es sich um ein Geschäftsgebäude des Anlagevermögens handelt, für das keine Miete anfällt.

Zu den wichtigsten kalkulatorischen Kostenarten können neben den kalkulatorischen Zinsen auch der kalkulatorische Unternehmerlohn, die kalkulatorische Miete, kalkulatorische Abschreibunge und kalkulatorische Wagnisse gezählt werden. Die kalkulatorischen Kosten werden nicht in der Gewinn und Verlust Rechnung berücksichtigt.

Kalkulatorische Kosten ermöglichen es, unabhängig von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften den tatsächlichen Werteverzehr im Unternehmen zu ermitteln. Durch die kalkulatorischen Kosten kann der Unternehmer besser Preise kalkulieren und das unternehmerische Risiko entscheidend senken.

Arten kalkulatorischer Kosten

Die kalkulatorischen Zinsen berücksichtigen neben dem gezahlten Zinsaufwand für Fremdkapital auch das betriebsnotwendige Kapital und das Eigenkapital.

Der kalkulatorische Unternehmenslohn wird deshalb in der Kalkulation berücksichtigt, weil Gesellschafter von Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Gegensatz zu einem Geschäftsführer von einer Kapitalgesellschaft kein Gehalt bekommen, sondern lediglich einen Anteil vom Gewinn. Die Selbstkosten würden ohne Berücksichtigung des Unternehmerlohns zu gering ausfallen. Damit dieser Kostenfaktor in die Kalkulation von den Selbstkosten eingebracht werden kann, wird ein kalkulatorischer Unternehmenslohn angesetzt. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird anhand eines üblichen Gehalts von einem Angestellten in vergleichbarerer Position, Branche und Unternehmensgröße festgelegt.

Ebenfalls werden als kalkulatorische Kosten Mieten erfasst. Eine kalkulatorische Miete wird für die Nutzung von privaten Räumen für betriebliche Zwecke veranschlagt, ebenso dann, wenn es sich um Räumlichkeiten handelt, die das Eigentum des Unternehmens darstellen. Für die Berechnung der kalkulatorischen Miete wird die ortsübliche Miethöhe als Grundlage verwendet.

Damit die tatsächlichen Wertminderungen auf Anlagevermögen besser erfasst werden können, werden kalkulatorische Abschreibungen herangezogen. Bei kalkulatorischen Abschreibungen hndelt es sich um Anderskosten, welche in der Praxis deutlich höher ausfallen als die handelsrechtlichen Abschreibungen in der Bilanz.

Um sich besser gegen Risiken im Betrieb absichern zu können, berücksichtigen viele Unternehmen kalkulatorische Wagnisse in ihrer Kalkulation. Die kalkulatonrischen Wagnisse können sich auf einzelne Kostenstellen, Funktionen und Leistungen verteilen. Typische kalkulatorische Wagnisse sind beispielsweise Unfälle, Explosionen, Diebstähle, Schwund, Preisverfall, Nachbesserungsarbeien uvm.

Wichtiges auf einen Blick

  • Kalkulatorischen Kosten steht kein tatsächlicher Aufwand gegenüber
  • fiktiver Aufwand
  • Sollen die Kostenrechnung präzisieren
  • Helfen bei der Bestimmung von Preisen und der Ermittlung des tatsächlichen Werteverzehrs
  • Wichtige kalkulatorische Kosten sind kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorische Unternehmerlohn, die kalkulatorische Miete, kalkulatorische Abschreibunge, kalkulatorische Zinsen