Definition: EBITDA-Marge

Der Begriff EBITDA-Marge, häufig auch als EBITDA-Rendite bezeichnet, repräsentiert eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, um die Rentabilität eines Unternehmens oder einer anderen ökonomisch agierenden Organisation darzustellen. EBITDA steht dabei als Abkürzung für die englische Bezeichnung “Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization”, was ins Deutsche übersetzt “Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen” bedeutet. Bei einer “Depreciation” handelt es sich um Abschreibungen von Sachanlagen, während “Amortization” die Abschreibung von immateriellem Anlagevermögen beschreibt. Setzt man nun innerhalb eines festgelegten Zeitraums das EBITDA ins Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens, erhält man die EBITDA-Marge, eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Ertragslage bzw. Rentabilität. Mit der EBITDA-Marge kann man somit die Nachhaltigkeit der betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens ermitteln.

Formel zur Berechnung der EBITDA-Marge

Die EBITDA-Marge einer betriebswirtschaftlich agierenden Unternehmung kann mit der folgenden Formel berechnet werden:

EBITDA-Marge = Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen / Umsatz

Für eine prozentuale Darstellung muss man das erhaltene Ergebnis mit 100 multiplizieren.

Die für die Berechnung der Formel benötigten Werte können der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens entnommen werden, die in Deutschland gemäß den im Handelsgesetzbuch verankerten Regularien bestimmt wird (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB) und gemäß Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren aufzustellen ist.

In der Regel ist die Quintessenz einer Gewinn- und Verlustrechnung der Jahresüberschuss eines Unternehmens. Der Jahresüberschuss ist jedoch eine Finanzkennzahl, die im Ergebnis bereits Zinsen, Steuern und Abschreibungen berücksichtigt hat. Somit müsste man vom Jahresüberschuss ausgehend diese Faktoren wieder hinzuaddieren, um als Ergebnis das EBITDA zu erhalten. Die dazugehörige Formel ist also:

EBITDA = Jahresüberschuss + Zinsen + Steuern + Abschreibungen

EBITDA-Marge: Beispiele zur Berechnung

Nachfolgend zeigen zwei konkrete Beispiele, wie man die EBITDA-Marge berechnet. Die Komplexität der Gewinn- und Verlustrechnung ist hierbei sehr stark vereinfacht worden, um so den hier behandelten Sachverhalt besser erklären zu können.

Für die Beispiele wird von einem Unternehmen ausgegangen, das gemäß seinem HGB-Jahresabschluss für das Jahr 2020 einen Umsatz von 1.000.000 € erwirtschaftet hat und ein Betriebsergebnis (EBIT) von 100.000 € ausweist, in dem Abschreibungen von Sachanlagen in Höhe von 10.000 € und Abschreibung von immateriellem Anlagevermögen im Wert von 5.000 € enthalten sind. Darüber hinaus meldete das Unternehmen Zinsaufwendungen in Höhe von 20.000 € und musste 30.000 € Steuern zahlen, was schließlich in einem Jahresüberschuss von 50.000 € resultiert.

Beispiel 1 zur Berechnung der EBITDA-Marge

Zur Berechnung der EBITDA-Marge benötigt man zunächst den Gewinn bzw. Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Mit dem EBIT (engl. für: Eranings Before Interest and Taxes) liegt bereits der Gewinn vor Zinsen und Steuern vor, nämlich 100.000 €. Nun muss das EBIT um die bereits getätigten Abschreibungen von Sachanlagen und immateriellem Anlagevermögen bereinigt werden, um das EBITDA zu ermitteln:

EBITDA = EBIT + Abschreibungen auf Sachanlagen + Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen

EBITDA = 100.000 € + 10.000 € + 5.000 €

EBITDA = 115.000 €

Um nun die dazugehörige EBITDA-Marge zu erhalten, muss das EBITDA durch den Umsatz des Unternehmens dividiert werden:

EBITDA-Marge = EBITDA / Umsatz

EBITDA-Marge = 115.000 € / 1.000.000 €

EBITDA-Marge = 0,115

Multipliziert man das Ergebnis mit dem Faktor 100, erhält man die dazugehörige Prozentangabe, im Beispielfall also 11,5 %.

Beispiel 2 zur Berechnung der EBITDA-Marge

Geht man von der Annahme aus, dass lediglich der Jahresüberschuss des Unternehmens, nicht aber das EBITDA bekannt ist und nicht 30.000 € Steuern gezahlt wurden, sondern eine Steuerrückzahlung von 3.000 € an das Unternehmen erfolgte, sähe die Berechnung der EBITDA-Marge folgendermaßen aus:

EBITDA = Jahresüberschuss + Steuern + Zinsen + Abschreibungen

EBITDA = 50.000 € + (-3.000 €) + 20.000 € + 10.000 € + 5.000 €

EBITDA = 82.000 €

EBITDA-Marge = 82.000 € / 1.000.000 €

EBITDA-Marge = 0,82 * 100 = 8,2 %

Da in diesem Fall Steuern an das Unternehmen erstattet wurden, beeinflusste diese Steuerrückzahlung den Jahresüberschuss positiv. Folglich muss der “Steuergewinn” vom Jahresüberschuss abgezogen werden.

Wesentliche Vor- und Nachteile der EBITDA-Marge

Die EBITDA-Marge ist ein beliebtes Instrumentarium für die Unternehmensanalyse. Mit ihr kann die nachhaltige Rentabilität der Geschäftstätigkeit einer Unternehmung ermittelt werden. Besonders für den Vergleich von in unterschiedlichen Wirtschaftsräumen oder Ländern operierenden Unternehmen ist die EBITDA-Marge geeignet, da sie länderspezifische regulatorische Faktoren außen vor lässt. Denn sowohl Steuern als auch Abschreibungsnormen sind von Land zu Land bzw. Wirtschaftsraum zu Wirtschaftsraum unterschiedlich reguliert. Die Zinsen wiederum sind von der jeweiligen Finanzierungsstruktur des Unternehmens und den zugrundeliegenden Konditionen abhängig und demnach ebenfalls unternehmensspezifisch. Da diese “individuellen” Faktoren durch das EBITDA ausgeschlossen werden, kann so die Rentabilität von Unternehmen auch über internationale Grenzen hinweg aussagekräftiger verglichen werden.

Nichtsdestotrotz ist auch die EBITDA-Marge durch gezielte, darauf abgestimmte Rechnungslegung beeinflussbar. Durch die Aktivierung von Eigenleistungen kann das EBITDA künstlich gesteigert werden. Außerdem ist es per HGB ebenfalls zulässig, Umsätze zu buchen, für die die zugrundeliegende Auslieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder Ausstellung von Rechnungen noch gar nicht erfolgt ist. Die ausgewiesenen betriebswirtschaftlichen Buchwerte und die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel können dadurch inkonsistent sein, was vordergründig über die EBITDA-Marge jedoch nicht ohne Weiteres zu erkennen ist.

Zusammenfassung

  • Das EBITDA bezeichnet den Jahresüberschuss einer betriebswirtschaftlich operierenden Unternehmung bereinigt um Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
  • Die EBITDA-Marge setzt den um Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigten Jahresabschluss mit dem erzielten Umsatz eines Unternehmens in Relation.
  • Mit der EBITDA-Marge lässt sich demnach die nachhaltige Rentabilität eines Unternehmens ermitteln.
  • Das EBITDA ist insbesondere hilfreich, um die Rentabilität von Unternehmen über internationale Ländergrenzen und Wirtschaftsräume hinweg vergleichbar zu machen.
  • Auch das EBITDA kann aktiv über das Rechnungswesen und die zugrundeliegenden Regularien beeinflusst werden und sollte daher nicht als alleinige Kennzahl für die Rentabilitätsanalyse eines Unternehmens herangezogen werden.