Definition: Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtschäden ab, die bei unternehmerischen Handlungen entstehen. Im Wesentlichen entspricht die betriebliche Haftpflichtversicherung einer Privathaftpflichtversicherung. Werden ein Mitarbeiter oder ein Kunde des Unternehmens verletzt, ist der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Im Gegensatz zu der privaten Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer keine private Person, sondern das Unternehmen.

Die Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht nur für einige bestimmte Berufsgruppen. Hierzu zählen z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte. Unabhängig, ob ein Steuerberater sich selbstständig macht oder in einer anderen Kanzlei angestellt ist, muss er als Nachweis für seine Zulassung den Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung erbringen. Dasselbe gilt für einen Arzt.

Für Gewerbetreibende und andere Unternehmer ist die Betriebshaftpflicht keine notwendige Voraussetzung. Sie bietet sich aber an, weil hierdurch nicht nur Personen- und Sachschäden abgedeckt sind, die der Unternehmer selber verursacht hat. Tritt bei einer unternehmensfremden Person ein Schaden ein, der durch einen Mitarbeiter entstanden ist, kann der Firmeninhaber ebenfalls seine Betriebshaftpflicht in Anspruch nehmen.

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung besteht darin, dass andere Risiken abgedeckt werden.

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die bei betrieblichen Aktivitäten entstehen. Dies betrifft nicht nur die Schäden, die auf dem Unternehmensgelände entstehen. Wird ein Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens für seinen Arbeitgeber tätig, wird ein Schaden ebenfalls durch die betriebliche Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Beispiel:

Bei der Besichtigung einer Baustelle wird der Bauherr durch einen herabfallenden Gegenstand am Kopf getroffen. Für den entstandenen Schaden kommt die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers auf.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt den Vermögensschaden ab, der durch die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden ist.

Beispiele:

Ein Immobilienmakler ermittelt für ein Haus einen zu geringen Verkehrswert. Dadurch wird das Haus zu einem geringeren Preis verkauft.

Ein Steuerberater gibt seinem Mandanten eine falsche Empfehlung zur Steuerersparnis. Statt Steuern zu sparen, muss der Mandant zusätzliche Steuern zahlen.

Die Betriebshaftpflicht für Freiberufler

Eine Betriebshaftpflicht müssen Freiberufler abschließen, wenn standesrechtliche Voraussetzungen ihnen diese Pflicht auferlegen. Wer nicht als Steuerberater oder Arzt freiberuflich tätig ist, kann selber über den Abschluss einer Versicherung entscheiden, die bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden eintritt, wenn sie durch ihn oder einen Mitarbeiter verursacht wurden.

Ein Freiberufler muss – anders als z.B. der Anteilseigner einer GmbH – für alle Schäden, die durch ihn oder einen Mitarbeiter verursacht werden, mit seinem privaten Vermögen aufkommen. Abhängig von der Höhe des Schadens kann hier schnell die Existenz des freiberuflich Tätigen bedroht sein. Dies betrifft nicht zuletzt Selbstständige und Freelancer. Schließt der Freiberufler eine betriebliche Haftpflichtversicherung ab, springt diese ein, sobald ein Schaden entstanden ist. Die Versicherung geht dabei wie folgt vor:

Nach dem Eingang der Schadensmeldung prüft die Versicherung, ob die Ansprüche des Versicherungsnehmers zu Recht erhoben wurden.

Stellt sich heraus, dass die Forderung zur Schadensbegleichung berechtigt sind, kommt die Versicherung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis nach. Die Entschädigung wird bezahlt.

Wird von dem Versicherungsunternehmen ermittelt, dass der Versicherungsnehmer die Ansprüche unberechtigterweise erhoben hat, werden die Ansprüche zurückgewiesen.

Folgende Schadensfälle werden z.B. durch die Betriebshaftpflicht eines Freiberuflers abgedeckt:

Ein Kunde rutscht auf dem nassen Boden aus und verletzt sich am Kopf.

Weil der Freiberufler im Winter seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachgekommen war, sind mehrere Passanten vor dem Grundstück gestürzt.

Schließt der Freiberufler eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, stellt der Aufwand eine Betriebsausgabe dar, die den steuerlichen Gewinn seines Unternehmens mindert.

Die Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen

Auch für einen Einzelunternehmer besteht nicht die Pflicht, einen Versicherungsvertrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Entschließt der Einzelunternehmer dazu, kann er sich gegen alle wirtschaftlichen Schäden, die im Zusammenhang mit seiner betrieblichen Tätigkeit stehen, absichern.

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird aktiv, wenn durch das versicherte Einzelunternehmen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht wurden. Bei dem Abschluss des Versicherungsvertrages sollte ein Einzelunternehmer darauf achten, dass er alle Risiken abdeckt, in denen er eine Gefahr sieht. Möchte er später einen Schaden regulieren lassen, der nicht ausdrücklich in dem Versicherungsvertrag genannt wurde, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern. Aus diesem Grund muss der Einzelunternehmer auch sofort seine Versicherung informieren, wenn in seinem Unternehmen eine Änderung eingetreten ist.

Für die unterschiedlichen Schadensbereiche (Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden) werden abweichende Deckungssummen in dem Vertrag festgelegt. Nach Expertenangaben sollte die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden nicht unter 2 Millionen Euro liegen und Vermögensschäden zu mindestens 100.000 Euro abgedeckt sein.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für eine GmbH

Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt, kann der Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung dem Unternehmen im Schadensfall einen guten Dienst erweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die an fremden Eigentum oder Personen entstanden sind. Mit Abschluss der Versicherung können die Gesellschafter der GmbH sich vor hohen Schmerzensgeldzahlungen schützen.

Die buchhalterische Behandlung einer Betriebshaftpflichtversicherung

Unabhängig davon, ob ein Freiberufler, ein Einzelunternehmer oder eine GmbH eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, handelt es sich immer um eine voll abzugsfähige Betriebsausgabe. Die Versicherung wird in der Regel im Laufe des Jahres bezahlt. Sie gilt für den Rest des laufenden Jahres und einen Teil des Folgejahres. Dies muss in der Gewinnermittlung des Unternehmers entsprechend berücksichtigt werden.

Buchung in der Einnahmenüberschussrechnung

Stellt ein Freiberufler oder ein Einzelunternehmer zur Ermittlung seines Gewinns eine Einnahmenüberschussrechnung auf, gilt das Abflussprinzip. Dies bedeutet, die Betriebsausgabe wird in dem Geschäftsjahr berücksichtigt, in dem sie geleistet wurde.

Beispiel:

Ein Freiberufler zahlt am 24. August 2019 die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 800 Euro. In seiner Buchhaltung muss er die folgende Buchung vornehmen:

Versicherungen 800 Euro an Bank 800 Euro.

Buchung in der Bilanz

Ein bilanzierender Unternehmer kann den Aufwand nur zum Teil in dem Jahr berücksichtigen, in dem die Zahlung geleistet wurde. Er muss eine periodengerechte Abgrenzung vornehmen.

Beispiel:

Wird die Versicherung in Höhe von 2.400 Euro z.B. am 01. September bezahlt, gilt sie für die restlichen vier Monate des laufenden Jahres und die ersten acht Monate des Folgejahres. In der Buchhaltung ist die folgende Buchung vorzunehmen:

Versicherungen 800 Euro

aktive Rechnungsabgrenzung 1.600 Euro an Bank 2.400 Euro

Im neuen Jahr wird die aktive Rechnungsabgrenzung durch die folgende Buchung aufgelöst.

Versicherungen 1.600 Euro an aktive Rechnungsabgrenzung 1.600 Euro

Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass der Aufwand in dem Jahr berücksichtigt wird, zu dem er wirtschaftlich gehört.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht bei Schlüsselverlust?

Die Betriebshaftpflichtversicherung springt auch ein, wenn ein Firmeninhaber oder einer seiner Mitarbeiter einen Schlüssel verliert und durch den Verlust ein Vermögensschaden eintritt. Der Versicherungsnehmer muss allerdings bedenken, dass die Betriebshaftpflicht bei Schlüsselverlust nur aktiv wird, wenn dies in dem zugrundeliegenden Versicherungsvertrag ausdrücklich geregelt worden ist. Im besten Fall wurde die Regulierung eines Schadens durch Schlüsselverlust in einer eigenen Klausel des Versicherungsvertrages geregelt. Zudem muss nachgewiesen sein, dass der Schlüssel sich zuletzt berechtigterweise im Besitz des versicherten Unternehmers oder einer seiner Mitarbeiter befunden hat.

Generell wird der Schaden durch einen Schlüsselverlust durch die Betriebshaftpflichtversicherung übernommen, wenn es sich um den Schlüssel zu einer Immobilie handelt. Schrank-, Tresor- oder Autoschlüssel sind nicht in dem Versicherungsumfang einer betrieblichen Haftpflichtversicherung enthalten.

Wie setzen sich die Betriebshaftpflicht Kosten zusammen?

Die Betriebshaftpflicht Kosten sind abhängig von dem Risiko, das versichert werden soll. Daneben werden die Kosten insbesondere durch diese Faktoren beeinflusst:

Deckungssumme

Die Deckungssumme legt den höchsten Betrag fest, zu dem die Versicherung einen Schaden übernimmt. Der Versicherungsschutz steigt mit der Deckungssumme.

Unternehmenszahlen

Ein Freiberufler hat andere Voraussetzungen als ein Einzelunternehmen oder eine GmbH. So wirkt sich z.B. die Anzahl der Mitarbeiter auf die Höhe der Betriebshaftpflicht Kosten aus.

Selbstbeteiligung

Bei Vertragsabschluss legt der Versicherungsnehmer fest, mit welchem Betrag er sich aus eigenen Mitteln an einem Schaden beteiligt. Wählt er einen hohen Selbstbehalt, muss er einen niedrigeren monatlichen Versicherungsbeitrag leisten. Entscheidet er sich dazu, keine Selbstbeteiligung zu leisten, wird die monatliche Rate entsprechend erhöht.

Beispiele zur Betriebshaftpflicht

Bei den folgenden Beispielen ist die Betriebshaftpflicht zur Regulierung eines Schadens eingesprungen:

Eine Sanitärfirma führt fehlerhafte Arbeiten in einem Hotel durch. Der Hotelbetreiber erlitt einen Vermögensschaden, da einige Zimmer für mehrere Wochen nicht vermietet werden konnten.

Von einer Baufirma wurden Materialien geliefert. Als die Mitarbeiter des Inhabers das Material aus dem Wagen holen, beschädigen sie den Wagen eines anderen Handwerkers.

Bei der Installation eines Treppengeländers wird versehentlich Feueralarm ausgelöst. Für den Feuerwehreinsatz kam die Betriebshaftpflichtversicherung des Firmeninhabers auf.

Ein IT-Unternehmen installiert in einer Steuerberaterkanzlei eine neue Software. Als die Datensicherung eingestellt werden soll, geschieht ein Fehler. Für den Steuerberater hatte dies zur Folge, dass er für mehrere Tage keinen Zugang zu den Daten hatte. Um wichtige Fristen einzuhalten, mussten die Mitarbeiter des Steuerberaters die Daten händisch nachtragen. Die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstandenen Kosten wurden von der Betriebshaftpflicht des IT-Unternehmens übernommen.

Zusammenfassung

  • Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung werden Haftpflichtschäden abgedeckt, die bei unternehmerischen Handlungen entstehen.
  • Neben Personenschäden werden auch Sach- und Vermögensschäden von der betrieblichen Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Prinzipiell besteht keine Pflicht, eine Betriebshaftpflicht abzuschließen. Für einige Berufsgruppen, z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte ist sie jedoch verbindlich.
  • Von einer Berufshaftpflicht grenzt die Betriebshaftpflicht sich dadurch ab, dass andere Risiken versichert sind. Während bei einer Berufshaftpflicht Vermögensschäden abgedeckt werden, die z.B. auf einen Beratungsfehler basieren, springt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden ein, die eine betriebliche Aktivität des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter entstanden ist.
  • Nicht für jeden Freiberufler ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht. Um auszuschließen, dass die Haftung für einen entstandenen Schaden sich bis in das Privatvermögen erstreckt, ist der Abschluss auch für einen Freiberufler empfehlenswert.
  • Die Betriebshaftpflicht Kosten kann ein Freiberufler als Betriebsausgaben ansetzen.
  • Schließt ein Einzelunternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, sollten bekannte Gefahren abgedeckt werden. Schäden, die nicht in dem Versicherungsvertrag benannt wurden, braucht die Versicherung nicht zu regulieren.
  • Die Deckungssumme sollte bei Personen- und Sachschäden auf mindestens 2 Millionen festgelegt werden. Für die Regulierung eines Vermögensschadens raten Versicherungsexperten zu einer Mindesthöhe von 100.000 Euro.
  • Abhängig davon ob eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Bilanz erstellt wird, sind unterschiedliche Buchungsregeln zu beachten.
  • Tritt durch einen Schlüsselverlust ein Schaden ein, kann der Versicherte nur auf eine Regulierung des Schadens hoffen, wenn dies ausdrücklich in dem Vertrag geregelt wurde. Zu beachten ist, dass der Schaden nur abgedeckt ist, wenn es sich um den Schlüssel einer Immobilie handelt.
  • Für die Betriebshaftpflicht Kosten kann kein Pauschalbetrag veranschlagt werden. Neben der Versicherungsleistung werden für die Festlegung der Höhe die Deckungssumme, die Unternehmenszahlen und die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung berücksichtigt.