Definition: Betriebsausgaben

Als Betriebsausgaben werden alle Ausgaben eines Unternehmens bezeichnet, die durch die wirtschaftliche Tätigkeit, den Betrieb des Unternehmens, veranlasst werden. Zu weiten Teilen können die Betriebsausgaben steuerlich gelten gemacht werden und reduzieren den zu versteuernden Gewinn des Unternehmen. Sorgfältig ist jedoch zwischen abzugsfähigen Betriebsausgaben und teilweise abzugsfähigen Betriebsausgaben zu unterscheiden.

Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasst

Die Frage, ob Betriebsausgabe oder nicht, entscheidet sich nach dem Kriterium, ob die Ausgabe betriebliche veranlasst ist oder nicht. Somit ist jede Ausgabe, die unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängt und für den Betrieb bestimmt ist, eine Betriebsausgabe. So kann der Einkauf von Rohstoffen ebenso als Betriebsausgabe gelten gemacht werden wie die Aufwendungen für Strom und Heizung im Bürogebäude.

Nachweis der Betriebskosten

Die Betriebskosten sind durch die ordentlichen Buchführung und die Belege über die Ausgaben zu dokumentieren. Im Zweifelsfall werden weitere Unterlagen nötig, um nachzuweisen, dass die geltend gemachte Ausgabe tatsächlich betrieblich veranlasst war. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann das Finanzamt die Anerkennung als Betriebsausgabe verweigern und den Steuerabzug widersprechen.

Teilweise abzugsfähige Betriebsausgabenpauschale

Nicht alle Betriebsausgaben können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Unter anderen gelten bei folgenden Ausgaben besondere Regelungen:

  • Bewirtung aus geschäftlichen Anlass (in der Regel bis zu 70 % abzugsfähig.)
  • Geschenke sind bis zu einem Wert von 35 EUR abzugsfähig. Bei höherwertigen Geschenken ist kein Anzug möglich.
  • Der Mehraufwand für Verpflegung auf einer Dienstreise wird durch Pauschalen berücksichtigt, die sich nach der Dauer der Dienstreise richtet.

Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen

Für einige Berufsgruppen hat der Gesetzgeber Betriebsausgabenpauschalen festgelegt. So können Menschen, die einer schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit nachgehen pauschal, d.h. ohne Belege, 30 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgabe absetzen, sofern der Betrag 2455 EUR nicht übersteigt. Höhere Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

Tagesmütter können für jedes Kind pro Monat 300 EUR als Betriebskosten gelten machen, wenn das Kind mindestens 40 Stunden im Monat betreut wird.

Zusammenfassung

  • Betriebsausgaben sind die betrieblich veranlassten Ausgaben eines Unternehmens.
  • Die meisten Betriebsausgaben können vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
  • Für einige Betriebsausgaben, wie z. B. Bewirtungskosten, sieht der Gesetzgeber nur einen begrenzten Abzug vor.