Definition: Kostengruppe

Eine Kostengruppe ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die die finanzielle Belastung der einzelnen Unternehmensbereiche in einer strukturierten Form darstellt. Einzelne Kostenbereiche bieten für das Unternehmen eine fundierte Unterstützung, die z.B. über die Wirtschaftlichkeit eines Standorts oder über die Selbstkosten einer Produktpalette Auskunft geben können. Für eine übersichtliche Kostenermittlung werden die betrieblichen Kosten in einzelne Gruppen unterteilt. Abhängig von der Branche und der innerbetrieblichen Organisation wird in einer Gruppe z.B. der Gesamtaufwand für das Personal aufgeführt und eine andere gibt Auskunft über die Raumkosten, die das Unternehmen zu tragen hat.

Die Einteilung der Kostengruppen

Kostengruppen können auf der Basis eines Kontenrahmens, einer DIN-Norm oder nach innerbetrieblicher Veranlassung unterschieden werden.

Kostengruppen auf der Basis eines Kontenrahmens

Der SKR 03 ist ein Kontenrahmen, der die Kontengruppen auf Basis des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes festlegt. Neben den Kostarten können mit diesem Kosten auch Umsatzerlöse und andere betriebliche Geschäftsvorfälle buchhalterisch erfasst werden.

Die Kosten – hier betriebliche Aufwendungen genannt – betreffen die Gruppe 4.

In den Gruppen 4000 bis 4099 werden die Kosten gebucht, die den Material- und Stoffverbrauch eines Unternehmens betreffen. Hier werden z.B. auch die Aufwendungen für einen Maschineneinsatz untergebracht.

Die Gruppen 4100 bis 4199 sind in einer Buchhaltung nach SKR 03 für die Kosten reserviert, die das Personal betreffen. Löhne und Gehälter werden auf dem Konto 4100 gebucht. Für das Geschäftsführergehalt eines GmbH-Gesellschafters wird das Konto 4124 angesprochen. Die gesetzlich sozialen Aufwendungen, die an die Krankenkasse gezahlt werden müssen, sind auf dem Konto 4130 zu finden. Daneben sind in der Gruppe Personal noch weitere Konten angelegt. Diese betreffen z.B. auch die Beiträge an die Berufgenossenschaft (Konto 4138) oder die sozialen Abgaben, die ein Minijobber für seine Aushilfen zahlen muss.

Ab dem Konto 4200 werden in dem SKR 03 die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Abschreibungen erfasst. Das Konto 4210 gibt Auskunft für die Miete unbeweglicher Wirtschaftsgüter (z.B. Büro, Garage, Lagerhalle). Auf den Konten 4230 bis 4260 werden die laufenden Aufwendungen für die Unterhaltung des Büros oder anderer unbeweglicher Wirtschaftsgüter erfasst. Auf den Konten 4360 bis 4380 werden die Versicherungen und Beiträge gebucht, die das Unternehmen für betriebliche Zwecke zahlen muss.

Ab dem Kostenbereich 4500 werden die betrieblichen Fahrzeugkosten erfasst. Auf dem Konto 4510 wird die Kfz-Steuer verbucht. Das Konto 4520 sammelt die Aufwendungen für die Kfz-Versicherungen. Das Konto 4530 gibt Auskunft über die anderen laufenden Betriebskosten (z.B. Tanken).

Der Kontenbereich 4700 bis 4760 sagt einem Unternehmer, welche Beträge er für die Warenabgabe bezahlt hat. U.a. werden hier der Aufwand für das Verpackungsmaterial (Konto 4710) und die Kosten für die Transportversicherungen (Konto 4750) ausgewiesen.

Alle in der Gruppe 4 erfassten Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens dargestellt. Sie können steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dies bedeutet, die Aufwendungen mindern den Gewinn, den das Unternehmen versteuern muss.

Der Kontenrahmen SKR 03 wird von der Überzahl der Handels-, Produktions- und Dienstleistungsunternehmen für die Einteilung der betrieblichen Kosten verwendet. Daneben lassen sich Kosten auf der Grundlage anderer Vorgaben einteilen.

Kostengruppen auf Basis der DIN 276

Müssen in einem Wirtschaftszweig bestimmte Kosten berücksichtigt werden, finden sich für die Kostengruppen branchenspezifische Regelungen. Im Bauwesen bildet z.B. die DIN 276 die Grundlage für die Einteilung der einzelnen Kostengruppen.

Die DIN 276:2018-12 wurde im Dezember 2018 herausgegeben. Im Vergleich zur Vorversion sind hier wesentliche Änderungen und Neuerungen erfasst. Die neue DIN 276 enthält alle relevanten Kontengruppen, die im Bauwesen anfallen können. Unterteilt werden die Kosten in die folgenden Gruppen:

  • Konto 100: Grundstück
  • Konto 200: vorbereitende Maßnahmen
  • Konto 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
  • Konto 400: Bauwerk – technische Anlagen
  • Konto 500: Außenflächen und Freiflächen
  • Konto 600: Ausstattung und Kunstwerke
  • Konto 700: Baunebenkosten
  • Konto 800: Finanzierung

Die einzelnen Gruppen der Kosten werden nach weiteren spezifischen Bereichen unterteilt.

Fallen für ein Grundstück Nebenkosten an, werden diese auf dem Konto 120 erfasst. Gerichts- und Notargebühren, die bei dem Bau eines Grundstücks bezahlt werden müssen, werden separat auf den Konten 122 und 123 gebucht.

Zu den vorbereitenden Maßnahmen zählen z.B. Abbruchmaßnahmen (Konto 212) oder die Altlastenbeseitigung (Konto 213).

Müssen Kosten für Abwasseranlagen aufgewendet werden, gehören diese nach DIN 276 auf das Konto 411. Zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich werden auf das Konto 497 gebucht.

Kosten, die zusätzlich bei einer Finanzierung anfallen, müssen von einem Buchhalter im Baugewerbe auf dem Konto 810 gebucht werden. Für die Eigenkapitalzinsen ist das Konto 830 reserviert. Übernimmt ein Unternehmen im Baugewerbe eine Bürgschaft, werden die Aufwendungen auf dem Konto 840 buchhalterisch erfasst.

Kostengruppen nach innerbetrieblicher Veranlassung

Innerbetriebliche Kosten fallen in jedem Unternehmensbereich an. Während z.B. in der Verwaltung überwiegend monatlich die gleichen Gehälter (Fixkosten) gezahlt werden, lassen sich die Selbstkosten eines Produkts in variable und fixe Kostenbestandteile einteilen. Daneben kennt die Kostenrechnung eine weitere Unterscheidung nach Einzelkosten und Gemeinkosten. Im Gegensatz zu den Gemeinkosten können Einzelkosten dem jeweiligen Produkt direkt zugerechnet werden.

Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe müssen z.B. nach Einzelkosten und Gemeinkosten unterschieden werden. Der Aufwand für Rohstoffe, die bei der Herstellung eines neuen Produkts untergehen, sind Einzelkosten. Zu den Gemeinkosten zählen dagegen die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe, die bei mehreren Produktionen verwendet werden können.

Im Detail lassen sich die direkt zurechenbaren Einzelkosten wie folgt einteilen:

  • Materialeinzelkosten
  • Fertigungseinzelkosten
  • Sondereinzelkosten der Fertigung
  • Sondereinzelkosten des Vertriebs

Die Gemeinkosten werden in die beiden großen Gruppen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten unterteilt.

Materialgemeinkosten stellen den Teil der Materialkosten dar, die bei der Herstellung eines Produktes nicht direkt zugerechnet werden können. Zu den Materialgemeinkosten zählen z.B. die folgenden Aufwendungen:

  • Miete für das Lager
  • Transport- und Logistikkosten
  • Betriebsversicherung, soweit sie für das Material auf dem Lager abgeschlossen wurde
  • Energiekosten, die im Lager anfallen
  • Abschreibungen auf Gegenstände, die im Lager genutzt werden

Für Kosten, die das Personal betrifft, gilt eine Besonderheit:

Für den Mitarbeiter in der Produktion kann klar definiert werden, an welchem Produkt er wann gearbeitet hat. Die Aufwendungen stellen Materialeinzelkosten dar.

Die Kosten eines Mitarbeiters in der Buchhaltung können nicht den einzelnen Produkten zugeordnet werden. Bei diesem Aufwand handelt es sich um Materialgemeinkosten.

Zu den Fertigungsgemeinkosten rechnen die Kosten, die in direkter Verbindung mit der Produktion anfallen. Sie rechnen ebenfalls zu den nicht direkt zurechenbaren Kosten.

Damit die Gemeinkosten einzelnen Produkten zugeordnet werden können, wird in der innerbetrieblichen Kostenrechnung eine Gemeinkosten-Umlage vorgenommen. Dies bedeutet die Gemeinkosten werden mit einem prozentualen Zuschlag auf die Einzelkosten aufgeschlagen.

Für die Ermittlung der Gemeinkosten-Umlage müssen alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten in Beziehung zueinander gesetzt werden. Unternehmensintern erfolgt die Berechnung des Zuschlags über den Betriebsabrechnungsbogen. Hier entscheidet das Kostenverursachungsprinzip, wie die Gemeinkosten auf die Einzelkosten umgelegt werden.

Zusammenfassung

  • In den einzelnen Kostenbereichen werden die spezifischen Aufwendungen eines Unternehmensbereichs zusammengefasst.
  • Kostengruppen werden z.B. für das Personal, den Materialeinkauf oder Fahrzeugkosten angelegt.
  • Für eine bessere Übersichtlichkeit werden die Kosten strukturiert eingeteilt. Abhängig von der Information, die die Kostenstruktur liefert, können die Kosten aufgrund eines Kontenrahmens, einer DIN-Norm oder nach der innerbetrieblichen Veranlassung unterteilt werden.
  • Die Einteilung nach einem Kontenrahmen oder nach einer DIN-Norm informiert unternehmensextern über die Struktur der Kosten. Hier finden die Kosten z.B. Eingang in die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Der SKR 03 weist alle betrieblichen Kosten in der Gruppe 4 aus. Hier finden sich z.B. die Löhne und Gehälter auf dem Konto 4100. Eine Tankrechnung wird auf dem Konto 4530 verbucht.
  • Auch bei der Kosteneinteilung nach DIN 276 werden die Kosten nach ihrem Zweck gruppiert. Die Kosten in der Gruppe 100 informieren über alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen. Unter der Position 800 werden alle Finanzierungsaufwendungen erfasst.
  • Innerbetrieblich werden Kosten im Rahmen der Kostenrechnung nach Einzelkosten und Gemeinkosten unterteilt.
  • Einzelkosten können einem Produkt direkt zugerechnet werden. Gemeinkosten sind Aufwendungen, die nicht direkt zugerechnet werden können. Für eine korrekte Verteilung werden diese Kosten über die Gemeinkosten-Umlage auf die Einzelkosten aufgeschlagen.