Definition: Rückwärtskalkulation

Ein Unternehmen wendet die Handelskalkulation an, um die Preisuntergrenze für ein Produkt zu bestimmen, das es auf dem Markt absetzen möchte. Die Handelskalkulation setzt sich zusammen aus den beiden Teilbereichen Rückwärtskalkulation und Vorwärtskalkulation.

Die Rückwärtskalkulation kommt dann zur Anwendung, wenn dem Unternehmen der Listenverkaufpreis für das betreffende Produkt bekannt ist. Mit der Rückwärtsrechnung ermittelt das Unternehmen den Listeneinkaufspreis, den es höchstens bezahlen würde. Mit der Rückwärtsrechnung kalkuliert das Unternehmen nicht den Preis, zu dem es das Produkt verkaufen möchte.

Die Bedeutung der Rückwärtskalkulation

Ein Markt bestimmt sich durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage. Um das die eigenen Produkte mit einem Preis anzubieten, der für die Konsumenten attraktiv genug ist, muss ein Unternehmen sich mit seiner eigenen Preisstruktur auseinandersetzen. Dies betrifft nicht nur den Preis, zu dem das Produkt auf dem Markt angeboten wird. Jedes Unternehmen muss sich auch einen detaillierten Überblick über die Listeneinkaufspreise verschaffen. Schon die kleinste Abweichung kann sich negativ auf das Unternehmensergebnis auswirken. Um gezielt entgegenwirken zu können, muss der Unternehmen die Einkaufsspanne seiner Produkte kennen. Zur Unterstützung nutzt er das Verfahren der Rückwärtskalkulation.

Welches Ziel verfolgt ein Unternehmen mit der Rückwärtskalkulation?

Die Ermittlung des maximalen Listeneinkaufspreises ist für ein Unternehmen wichtig, damit es eine bessere Einkaufspolitik betreiben kann. Durch eine bessere Einschätzung der Bezugsnebenkosten kann das Unternehmen die Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besser regulieren und hierdurch seinen Gewinn erhöhen.

Wie geht ein Unternehmen bei der Rückwärtskalkulation vor?

Steht der Listenverkaufspreis für ein Produkt fest, ermittelt ein Unternehmen den Verkaufspreis dadurch, dass es die eigenen Bezugskosten und eine Gewinnmarge auf den Listeneinkaufspreis aufschlägt. Diese Größe wird als Zielverkaufspreis oder Barverkaufspreis bezeichnet.

Beispiel 1: Bestimmung des Zielverkaufspreises

Ein Obsthändler kauft auf dem Großmarkt 5 Kilogramm Äpfel. Für ein Kilogramm bezahlt er 3,00 Euro. Außerdem muss er für den Transport der Waren zu seinem Laden 10 Euro Tankkosten zahlen.

In seinem Laden kalkuliert der Obsthändler seinen Zielverkaufspreis. Auf den Bezugspreis für 3,00 Euro schlägt er die Tankkosten und eine Gewinnmarge von 10 % auf. Für ein Kilogramm Äpfel ermittelt er einen Zielverkaufspreis von 5,50 Euro.

Da die Bezugskosten nicht immer konstant sind, ermittelt ein Unternehmer die tatsächlichen Bezugskosten mit Unterstützung der Rückwärtskalkulation. Auf diese Weise kann er den Gewinn sicherstellen, den er mit dem Verkauf seiner Produkte erzielen möchte. Ausgangsbasis ist der Zielverkaufspreis. In der Rückwärtskalkulation bezieht der Unternehmer alle Faktoren ein, die für die Ermittlung des Preises relevant sind. Hierzu zählen alle Kosten, die dem Unternehmer bei dem Bezug der Waren entstanden sind. Neben den eigentlichen Bezugskosten muss der Unternehmer auch anfallende Steuern und Preisnachlässe berücksichtigen.

Nach Berücksichtigung aller relevanten Positionen ermittelt der Unternehmer den Listeneinkaufspreis. Für die Berechnung wendet der Unternehmer ein bestimmtes Konzept an.

Das Konzept der Rückwärtskalkulation

Ausgangsbasis für die Rückwärtskalkulation ist der Listenverkaufspreis, den der Unternehmer erzielen möchte.

Zieht der Unternehmer von dem Listenverkaufspreis den Kundenrabatt und andere Preisnachlässe ab, erhält er den Zielverkaufspreis.

Kürzt der Händler den Zielverkaufspreis um die Vertreterprovision, ergibt sich der Baverkaufspreis.

Der Barverkaufsverpreis vermindert um den Gewinnzuschlag bringt als Ergebnis die Selbstkosten.

Von den Selbstkosten wird der Handlungskostenzuschuss in Abzug gebracht. Damit hat der Händler den Bezugspreis ermittelt.

Zieht der Unternehmer die Bezugskosten ab, ermittelt er den Bareinkaufspreis. Schlägt er hierauf das Lieferskonto, hat er den Zieleinkaufpreis ermittelt. Um von hier aus zum Listeneinkaufpreis zu gelangen, zieht der Händler einen Lieferrabatt an.

Beispiel 2: Rückwärtskalkulation

Ein Unternehmer hat für den Verkauf eines Produkts einen Zielverkaufspreis von 510 Euro ermittelt. Für die Ermittlung des Listeneinkaufspreises möchte er die Rückwärtskalkulation anwenden. Folgende Informationen stehen ihm zur Verfügung:

  • Lieferrabatt: 10 %
  • Bezugskosten: 39,60 Euro
  • Handlungskostenzuschlag 50 %
  • Gewinnzuschlag 20 %
  • Kundenrabatt: 10 %
  • Umsatzsteuer: 19 %

Der Unternehmer rechnet zunächst die Umsatzsteuer aus dem Listenverkaufspreis heraus. Es ergibt sich folgende Rechnung:

510 Euro / 1,19 = 428,57 Euro

Nach Abzug des Kundenrabatts (10 %) ermittelt der Händler einen Zielverkaufspreis von 385,72 Euro.

Der Gewinnzuschlag (20 %) mindert den Zielverkaufspreis um 77,14 Euro. Die Selbstkosten betragen 308,58 Euro. Nach Abzug des Handlungskostenzuschusses (50 %) ermittelt der Unternehmer einen Bezugspreis von 154,29 Euro.

Die Bezugskosten mindern den Bezugspreis um 39,60 Euro. Als Ergebnis ergibt sich ein Bareinkaufspreis von 114,69 Euro.

Um den Listeneinkaufspreis zu berechnen, zieht der Unternehmer hiervon den Lieferrabatt von 10 % (11,46 Euro) ab. Es ergibt sich ein Listeneinkaufspreis von 103,23 Euro.

Wichtige Begriffe der Rückwärtskalkulation

Der Listenverkaufspreis ergibt sich, wenn ein Kundenrabatt vom Zielverkaufspreis in Abzug gebracht wird.

Mit dem Kundenrabatt ist der Preisnachlass gemeint, den ein Händler einem Kunden bei dem Kauf der Waren gewährt.

Der Zielverkaufspreis bestimmt sich aus den Größen Barverkaufspreis, Skonto und Vertreterprovision.

Das Kundenskonto gewährt ein Händler seinem Kunden, wenn dieser die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. In der Regel liegt es bei 2 bis 3 %.

Der Barverkaufspreis ergibt sich, wenn der Händler die Selbstkosten des Produkts um einen Gewinnzuschlag erhöht.

Der Bezugspreis setzt sich aus den Kosten zusammen, die der Händler bei dem Bezug der Waren bezahlen muss.

Den Zieleinkaufspreis ermittelt ein Unternehmer mit dem Bareinkaufspreis und dem Lieferrabatt.

Rückwärtskalkulation versus Vorwärtskalkulation

Die Rückwärtskalkulation ist ein Teil der Handelskalkulation. Der andere Teil ist die Vorwärtskalkulation. Mit der Vorwärtskalkulation ermittelt ein Unternehmer den Preis, zu dem er das Produkt anbieten möchte.

Auch bei der Vorwärtskalkulation ermittelt der Unternehmer die Zwischenergebnisse, die ihn zum Schluss zum Zielverkaufspreis führen. Die Kalkulation erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Zusammenfassung

    • Die Rückwärtskalkulation ist ein wichtiger Teil der Handelskalkulation. Das Verfahren kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Listenverkaufspreis bekannt ist.
    • Ein Unternehmen wendet die Rückwärtskalkulation an, um den Listeneinkaufspreis zu ermitteln. Durch eine bessere Einschätzung der aufgewendeten Bezugsnebenkosten kann der Unternehmer den Preis bestimmen, den er bei dem Absatz seiner Waren erzielen möchte.
    • Mit Ermittlung des Listeneinkaufspreises kann ein Unternehmen eine bessere Einkaufspolitik betreiben und den gewünschten Verkaufspreis festlegen. Dies wirkt sich nachhaltig auf die Gewinnerwartung des Unternehmens aus.
    • Für die Anwendung der Rückwärtskalkulation geht ein Unternehmen nach einem bestimmten Schema vor.
    • Ausgangsbasis für die Ermittlung ist der Listenverkaufspreis. Der Unternehmer berücksichtigt Rabatte, Skonti und weitere beeinflussende Faktoren, um den Listeneinkaufspreis zu ermitteln.
    • Zu den weiteren beeinflussenden Faktoren gehören die Vertreterprovision, der Gewinnzuschlag und der Handlungskostenzuschuss.
    • Die Rückwärtskalkulation grenzt sich von der Vorwärtskalkulation ab.

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