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Definition: Skonto
Bemessungsgrundlage und Skontosatz
Der Skontosatz ist eine Prozentangabe und entspricht dem anhand der Bemessungsgrundlage ermittelten Skonto. Die Bemessungsgrundlage ist dabei meistens der Umsatz zu Zielverkaufspreisen einschließlich der Umsatzsteuer (Bruttoumsatz). Ebenso häufig wird aber auch der Nettoumsatz als Bemessungsgrundlage genommen, welcher besonders für die Lieferanten günstiger ist da der Erlös dadurch steigt. Skontiert werden dürfen nur Materialkosten und alle Kosten, die keine Fertigungs- und Produktionskosten sind. Die Bemessungsgrundlage ist frei verhandelbar und sollte im Angebot und in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
Zahlungsbedingungen und Skontomodifikationen
Die übliche Formulierung für Zahlungen mit Abzug des Skonto lautet ungefähr wie folgt: “Zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich zwei Prozent Skonto, innerhalb 30 Tagen netto.” Zahlt der Rechnungsempfänger also nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung wird der gesamte Betrag ohne Skontoabzug fällig. Skontomodifizierungen werden nur selten durchgeführt, da eine Veränderung entweder betriebswirtschaftlich, oder gegenüber den Käufern nur schwer durchzusetzen ist.
Lohnt sich die Skontierung?
Viele Käufer nutzen das Skonto, da sich hier effektiv Geld sparen lässt. Rechnet man das eingesparte Geld gegen den Zinssatz für fällige Lieferantenkredits auf kann es sich unter Umständen sogar lohnen einen kurzfristigen oder langfristigen Kredit bei einer Bank aufzunehmen.
Das wichtigste auf einen Blick
- Skonto wird vom Verkäufer gegenüber dem Käufer gewährt
- Das Skonto ist innerhalb einer Zahlungsfrist an eine weitere und kürzere Zahlungsfrist gekoppelt. Wird diese verkürzte Frist nicht eingehalten ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig
- Für Verkäufer hat das Skonto den Vorteil eines schnellen Geldzuflusses
- Für Käufer hat das Skonto den Vorteil einer Ersparnis in berechenbarer Höhe
- Unter Umständen lohnt sich sogar eine Verschuldung um das Skonto zu nutzen