Definition: Konsumentenrente und Produzentenrente

Mit der Konsumentenrente und der Produzentenrente setzt die Volkswirtschaft Maßstäbe, die ihre Anwendung in der Wohlfahrtsökonomik finden. Die Wohlfahrtsökonomik ist ein Teilbereich der volkswirtschaftlichen Mikroökonomik. Sie untersucht die Frage, wie mit wirtschaftlich knappen Ressourcen so gewirtschaftet werden muss, dass die Mitglieder einer Gesellschaft – unterteilt nach Nachfragern und Anbietern – bestmöglich versorgt sind.

Konsumentenrente und Produzentenrente in in der Preis-Absatzfunktion inkl. Gleichgewichtspreis.
Konsumentenrente und Produzentenrente in in der Preis-Absatzfunktion inkl. Gleichgewichtspreis.

Die bestmögliche Versorgung – die Volkswirtschaftslehre spricht von Wohlfahrt – lässt sich ökonomisch durch Renten darstellen. Für die Nachfrager wird der Wohlfahrtsstandard anhand der Konsumentenrente ermittelt. Das Gegenteil – die Produzentenrente – misst die Wohlfahrt der Anbieter.

Die Rente der Konsumenten bestimmt sich durch die inverse Nachfragefunktion. Die Nachfragekurve zeigt, welcher Preis von den Anbietern gegeben sein muss, damit die Konsumenten eine bestimmte Ausbringungsmenge kaufen. Die Konsumentenrente ist identisch mit der Zahlungsbereitschaft der Käufer, die sich auf ein einzelnes Produkt bezieht. Der angebotene Preis ist für die Nachfrager maßgeblich. Einige von ihnen schätzen den Wert der Ware höher ein und wären bereit mehr zu bezahlen. Andere akzeptieren nur einen Wert, der sich unterhalb des Preises befindet.

Kauft ein Nachfrager das Produkt, das er auch für einen höheren Preis erwerben würde, entsteht eine finanzielle Lücke, die die Volkswirtschaft als Konsumentenrente bezeichnet. Je niedriger dieser Preis ist, desto höher fällt die Rente für den Konsumenten aus.

Die Rente der Produzenten bestimmt sich auf Basis der Angebotskurve. Hier ist der Preis sichtbar, den ein Unternehmen (Produzent) erwirtschaften muss, um mindestens die bei der Herstellung aufgewendeten Kosten zu decken. Damit gibt die Rente der Produzenten die Differenz zwischen dem Nettoverkaufspreis und den Herstellungskosten wieder.

Die Berechnung der Renten

Für die Berechnung von Konsumentenrente und Produzentenrente gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bei der Rente der Konsumenten muss der Gleichgewichtspreis bekannt sein. Um die Rente für den Produzenten abschöpfen zu können, muss ein Unternehmer die Grenzkosten für das angebotene Produkt ermitteln.

Berechnung der Konsumentenrente

Die Rente der Konsumenten wird auf Basis der Nachfragekurve ermittelt. Ein Nachfrager erzielt eine Rente der Konsumenten, wenn seine Zahlungsbereitschaft über dem Gleichgewichtspreis liegt. Der Gleichgewichtspreis liegt dort, wo die Nachfragefunktion auf die Angebotsfunktion trifft. Für die Ermittlung der Konsumentenrente wird die folgende Dreiecksformel angewendet:

Konsumentenrente = (Reservationspreis – Verkaufspreis) x Menge / 2

Beispiel 1 (Rente der Konsumenten)

Ein Getränkehersteller bringt ein neues Produkt auf den Markt. Eine Flasche bietet der Produzent für 2 Euro an. Ein Kunde wäre auch bereit, 3 Euro pro Flasche zu zahlen. Dies ist sein Reservationspreis. Der Gleichgewichtspreis für die Limonade liegt bei 2 Euro, weil zu diesem Angebot auch Nachfrage generiert werden kann.

Der Kunde, der auch 3 Euro pro Flasche zahlen würde, kauft insgesamt 10 Flaschen. Seine Rente der Konsumenten ermittelt sich wie folgt:

Konsumentenrente = (3,00 Euro – 2,00 Euro) x 10 / 2 = 5 Euro

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Berechnung der Produzentenrente

Mit der Rente der Produzenten wird der zweite Teil der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt berechnet. Zur Berechnung der Produzentenrente wird die Angebotskurve herangezogen. Hieraus lässt sich erkennen, welchen Preis der Hersteller für sein Produkt verlangen muss, damit die Herstellungskosten gedeckt sind. Die Formel für die Produzentenrente lautet:

Produzentenrente = (Marktpreis x Menge) / 2

Beispiel 2 (Rente der Produzenten)

Wird das Beispiel 1 aus der Sicht des Produzenten betrachtet, hat er für die Limonade einen Verkaufspreis von 2,00 Euro veranschlagt. Da er die Flaschen aber für 3,00 Euro verkaufen kann, bekommt er 1,00 Euro mehr, als er kalkuliert hat.

Bei Anwendung der Dreiecksformel lässt die Rente der Produzenten wie folgt ermitteln:

Produzentenrente = (2,00 Euro x 10 Flaschen) / 2 = 10 Euro

Die Rente der Produzenten ist nicht identisch mit dem Gewinn des Unternehmers, weil nur die variablen Herstellungskosten berücksichtigt wurden. Möchte der Unternehmer seinen Gewinn ermitteln, muss er den Fixkostenanteil, der dem Produkt zugeordnet wird von dem Stückerlös abziehen.

Die Ermittlung der ökonomischen Wohlfahrt

Als ökonomische Wohlfahrt betrachtet die Volkswirtschaftslehre die Summe von Produzentenrente und Konsumentenrente.

Beispiel 3 (ökonomische Wohlfahrt)

Bezogen auf Beispiel 1 – hier wurde eine Rente der Konsumenten von 5 Euro ermittelt – und Beispiel 2 – die Rente der Produzenten betrug 10 Euro – ergibt sich für die verkaufte Limonade eine Summe von 15 Euro. Diese wird in der Volkswirtschaft als Gesamtrente bezeichnet. Sie stellt die ökonomische Wohlfahrt dar.

Konsumrente und Produzentenrente auf dem Markt

Die Volkswirtschaftslehre teilt den Markt in drei Strukturen ein:

Das Monopol kennt nur einen Anbieter und viele Nachfrager. Aufgrund seiner Machtstellung ist der Monopolist dazu in der Lage, den Preis für seine Produkte allein zu bestimmen. Im Monopol herrscht kein Wettbewerb, da der Monopolist keine Konkurrenz zu fürchten braucht. Auch die Preisbildung, die durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage entsteht, findet auf dem Monopolmarkt nicht statt.

Das Oligopol zeigt einen Markt, auf dem entweder wenige Anbieter auf viele Nachfrager treffen (Angebotsoligopol) oder wenige Nachfrager vielen Anbietern gegenüberstehen (Nachfrageroligopol). Volkswirtschaftlich betrachtet liegt das Oligopol zwischen dem Monopol und dem Polypol.

Befindet sich der Markt in einem Polypol, bieten viele Anbieter ihre Produkte an. Ihnen stehen mehrere Nachfrager gegenüber. Die Anbieter konkurrieren untereinander. Auf einem Markt mit vollständiger Konkurrenz stehen sie in einem ständigen Wettbewerb. Herrscht auf dem Markt ein Polypol, können die Anbieter keine Machtstellung gegenüber den Konsumenten ausüben. Die Preisbildung für ihre Produkte ist abhängig von der Nachfrage. Ändert ein Anbieter den Preis für sein Produkt, muss er mit einer schnellen Reaktion auf der Nachfragerseite rechnen. Hebt er den Preis an, geht die Nachfrage zurück. Senkt er den Preis, wird das Produkt mehr nachgefragt.

Der Einfluss der Renten im Monopol

Gilt für den Markt eine Monopolstellung, beeinflusst ein Monopolist die Konsumentenrente und die Rente der Produzenten in der Weise, dass in der Summe ein Wohlfahrtsverlust (auch Allokationsverlust) entsteht.

Ein Monopolist kann allein auf dem Markt agieren und die Marktregeln festlegen. An der Konkurrenz muss er sich nicht orientieren. Er kann den Preis für seine Produkte bestimmen und somit auch einen Höchstpreis abschöpfen. Dieser Preis liegt deutlich über dem Gleichgewichtspreis und übertrifft im Extremfall selbst den Preis, den ein Nachfrager auch über dem Gleichgewichtspreis zahlen würde. Die Nachfrager reagieren entsprechend. Je höher der Preis von dem Monopolisten festgelegt wird, desto mehr Nachfrager springen ab. Dieser Mechanismus erreicht auch jene Nachfrager, die bereit waren, einen Verkaufspreis zu zahlen, der über dem Gleichgewichtspreis lag. Mit abnehmender Zahlungsbereitschaft der Käufer verringert sich auch die Rente der Konsumenten. Dies führt schließlich zu einem ökonomischen Wohlfahrtsverlust.

Für die Rente der Produzenten wirkt sich die Machtstellung, die ein Unternehmer aufgrund seiner Monopolstellung ausüben kann, genau gegenteilig aus. Unabhängig von Konkurrenz und Nachfragesituation kann der Monopolist eine individuelle Preispolitik betreiben. Dies bedeutet, er kann auch den Höchstpreis verlangen. Für den Hersteller der Produkte ergibt sich ein Zugewinn an Rente, wodurch er einen Wohlfahrtsgewinn erzielt. Durch die gleichzeitige Verringerung der Konsumentenrente erleidet die ökonomische Wohlfahrt aber insgesamt einen Verlust.

Zusammenfassung

  • Aus der Summe von Konsumentenrente und Produzentenrente lässt sich die ökonomische Wohlfahrt ermitteln.
  • Die Rente der Konsumenten stellt auf die Nachfragefunktion ab. Hier wird festgelegt, zu welchem Preis ein Nachfrager ein Produkt kauft.
  • Liegt die Zahlungsbereitschaft des Konsumenten über dem Gleichgewichtspreis, erhält er in Höhe der Differenz eine Konsumentenrente.
  • Der Gleichgewichtspreis liegt im Schnittpunkt von Angebotsfunktion und Nachfragefunktion.
  • Bei der Rente der Produzenten verhält es sich genau umgekehrt. Für die Berechnung des Zugewinns eines Herstellers betrachtet die Volkswirtschaftslehre die Angebotsfunktion.
  • Aus der Angebotskurve lässt sich der Verkaufspreis ableiten, den das Unternehmen mindestens ansetzen muss. Liegt dieser Preis unter dem Gleichgewichtspreis, erwirtschaftet der Hersteller in Höhe der Differenz die Produzentenrente.
  • Voraussetzung für den Zugewinn ist, dass der Hersteller die Ware zu dem erhöhten Preis anbietet.
  • Um die Konsumentenrente berechnen zu können, muss der Gleichgewichtspreis bekannt sein.
  • Der Gleichgewichtspreis legt den Preis fest, der sowohl für das Angebot als auch für die Nachfrage maßgeblich ist.
  • Ist ein Nachfrager bereit, einen Preis zu zahlen, der über diesem Gleichgewichtspreis liegt, zeigt er seine Zahlungsbereitschaft und profitiert durch die Konsumentenrente.
  • Der Anbieter muss die Grenzkosten kennen, die bei der Herstellung seiner Produkte entstehen. Kennt er die Höhe des Aufwands, kann er seinen Zugewinn aus der Rente berechnen.
  • Die Rente für Produzenten darf nicht mit dem Gewinn des Unternehmers verwechselt werden. Um seinen Gewinn zu ermitteln, muss der Unternehmer die bei der Produktion anfallenden Fixkosten – z.B. für Festgehälter oder Strom – von dem Verkaufspreis abziehen.
  • Aus volkswirtschaftlicher Sicht bilden Produzentenrente und Konsumentenrente gemeinsam die ökonomische Wohlfahrt.
  • Nur in einem Monopol gerät die ökonomische Wohlfahrt aus dem Gleichgewicht. Dies ist dadurch bedingt, dass ein Monopolist den Preis für seine Produkte selber bestimmen kann und sich hierdurch die Konsumentenrente verringert.