Definition: Kartelle

Als Kartell werden in Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspolitik Zusammenschlüsse von selbstständigen Unternehmen bezeichnet, die darauf abzielen, den Wettbewerb zugunsten der am Kartell beteiligten Unternehmen zu beschränken. Da durch diese Absprachen ein gesamtwirtschaftlicher Schaden entsteht, sind Kartelle gemäß den Vorgaben des Kartellrechts verboten. Über die Einhaltung der Bestimmungen wacht in der Bundesrepublik Deutschland das Bundeskartellamt.

Kartelle zielen auf monopolistische Beherrschung des Marktes

Während die Zusammenarbeit unterschiedlicher Unternehmen tagtäglich stattfindet und Unternehmenszusammenschlüsse grundsätzlich gestattet sind, stößt das Recht auf Unternehmenszusammenschlüsse an seine Grenzen, wenn eine monopolistische Beherrschung des Marktes beabsichtigt oder zu befürchten ist. In diesem Falle kann das Kartellamt den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit untersagen.

Formen des Kartells

Es gibt viele unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen, dementsprechend sind auch die Formen der Kartellbildung vielfältig. Häufig anzutreffende Kartelle sind:

  • Preiskartell: Die beteiligten Unternehmen nehmen Preisabsprachen vor, d.h. sie vereinbaren bestimmte Produkte nur zu einem festgelegten preis zu verkaufen, um Preiskämpfe und Niedrigpreise zu verhindern.
  • Produktionskartell: Die Unternehmen vereinbaren bestimmte Produktionszahlen, um die gefertigten Güter künstlich zu verknappen oder Überproduktionen zu vermeiden.
  • Gebietskartelle: Bei dieser Kartellform teilen die beteiligten Unternehmen den Markt in einzelne Regionen auf.
  • Submissionskartelle sind in der Baubranche weit verbreitet. Dabei wird bei einer Ausschreibung im Vorfeld vereinbart, welche Unternehmen den Auftrag erhalten soll.

Das Bundeskartellamt

In der Bundesrepublik Deutschland wacht das Bundeskartellamt über den Wettbewerb und ahndet Absprachen, die den freien Markt gefährden und zu einer Monopolbildung führen können. Das Kartellamt ist berechtigt, Sanktionen zu verhängen und Zusammenschlüsse zu untersagen.

Zusammenfassung

  • Als Kartelle bezeichnet man Unternehmenszusammenschlüsse und Absprache unter Unternehmen, die den freien Markt einschränken.
  • Verbreitet sind Preis-, Produktions- und Gebietskartelle.
  • Das Bundeskartellamt wacht über den freien Markt und soll Bildung von Kartelle verhindern bzw. gegen bestehende Kartelle vorgehen.