Definition: Unternehmenszusammenschlüsse

Als Unternehmenszusammenschluss wird die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen bezeichnet. Die Zusammenarbeit kann eine Kooperation darstellen, in der die einzelnen Unternehmen ihre Selbstständigkeit weitgehend behalten. Mit dem Begriff der Unternehmungskonzentration bezeichnet man hingegen einen Zusammenschluss, bei dem die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben.

Kooperation

Kooperationen sind eine verbreite Form der Unternehmenszusammenschlüsse. Kooperationen werden gebildet, wenn gemeinsam Großprojekte durchgeführt werden sollen, die das einzelne Unternehmen alleine nicht leisten könnte. Die Zusammenarbeit kann dabei auf die Laufzeit des Projektes zeitlich begrenzt sein.

Dauerhafte Kooperationen werden auch aus strategische Allianz bezeichnet, die gegründet werden, um bestimmte Ziele gemeinsam zu erreichen. Diese Form der Zusammenarbeit zeichnet sich durch enge Verbindung und die Koordination der Geschäftstätigkeit aus. Die einzelnen Unternehmen bleiben jedoch wirtschaftlich selbstständig.

Konzentration

Geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit auf, spricht man von Konzentration. Insbesondere werden die Unternehmen einer einheitlichen Leitung untergeordnet. Auch wenn die einzelnen Unternehmer ihre wirtschaftliche Entscheidungsbefugnisse eingebüßt haben, bleiben sie bei einer Konzentration im Unterschied zu einer Unternehmensfusion rechtlich selbstständig.

Formen für Unternehmenszusammenschlüsse

Es gibt vielfältige Möglichkeiten zum Unternehmenszusammenschluss. Weit verbreitet sind folgende Formen:

  • Konsortium
  • Kartell
  • Syndikat
  • Joint Venture
  • Strategische Allianz
  • Trust
  • Interessengemeinschaft
  • Konzern

Kartellrecht

Wenn durch den Unternehmenszusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erreicht wird, kann das Kartellamt den Zusammenschluss untersagen. Dabei ist es unerheblich, ab es sich beim Zusammenschluss um eine lose Kooperation oder eine enge Verbindung unter Aufgabe der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen handelt.

Zusammenfassung

  • Unternehmen können sich zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
  • Bei einer Kooperation behalten die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit
  • Bei einer Konzentration geben die Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit auf, bleiben aber eigenständige Rechtsobjekte.
  • Das Kartellamt kann Unternehmenszusammenschlüsse untersagen.