Definition: Preiskartell

Als Preiskartell werden Absprache zwischen verschiedenen Unternehmen bezeichnet, die darauf abzielen, den Preis für bestimmte Produkte festzulegen. Da durch sie der freie Wettbewerb behindert wird, sind Preiskartelle verboten.

Ziel des Preiskartells

Mit dieser Absprache wollen die Unternehmen Preiskämpfe und Niedrigpreise verhindern und so ihren Gewinn maximieren. Die Kartellvereinbarung kann sowohl Festpreise also auch Mindestpreise beinhalten, die nicht unterschritten werden dürfen. Durch die Absprache wird der Marktmechanismus für die Preisbildung außer Kraft gesetzt. In der Regel liegen die vereinbarten Preise über den Preisen, die sich auf dem freien Markt bilden würden.

Gesamtwirtschaftlicher Schaden durch Preisabsprachen

Während die Unternehmen, die das Kartell begründen, von den vergleichsweise hohen Preisen profitieren, entsteht ein gesamtwirtschaftlicher Schaden, da andere Unternehmen und Verbraucher höhere Preise bezahlen müssen, als es bei einer freien Preisbildung notwendig wäre.

Sonderform: Submissionskartell

Als Sonderform des Preiskartells gilt das Submissionskartell. Denn hierbei vereinbaren die verschiedene Unternehmen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, die Preise, die bei der Bewerbung genannt werden. Das Unternehmen, das gemäß Absprache den Auftrag erhalten soll, nennt niedrige Preise, während die anderen Unternehmen bewusst höhere Preise angeben.

Zusammenfassung

  • Preiskartelle zielen auf die Festlegung von Preisen.
  • Preiskartelle sollen Preiskämpfe und Niedrigpreise verhindern.
  • Die im Kartell vereinbarten Preise setzten den Marktmechanismus zur Preisbildung außer Kraft.
  • Preiskartelle sind verboten.