Definition: Disagio

Das Disagio (auch Damnun oder Abgeld genannt) bezeichnet den Abschlag von einem Ausgangsbetrag bei Krediten und Währungsgeschäften.  Auch bestimmte Wertpapiergeschäfte können mit einem Disagio belegt sein. 

Allerdings ist ein Disagio unzulässig, wenn es sich um die Ausgabe von Aktien oder GmbH-Anteilen handelt. Das Disagio wird in Prozent angegeben und bezieht sich grundsätzlich auf den Auszahlungsbetrag zuzüglich Disagio. Das Gegenstück zum Disagio ist das Agio (Aufgeld). Das Aufgeld wird ebenfalls in Prozent angegeben, bezieht sich aber auf den Ausgangsbetrag zuzüglich Agio.

Das Disagio beim Darlehen

Darlehen mit niedrigem Nominalzinssatz sind häufig mit einem Disagio belegt. Durch die Vorauszahlung des Abgelds erreicht der Kunde eine niedrigere monatliche Ratenzahlung. Andererseits erhöht sich der verzinste und zurückzuzahlende Kreditbetrag. Um Darlehen mit und ohne Disagio für den Kunden vergleichbar zu machen, ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) festgelegt, dass Kreditinstitute bei Darlehensangeboten und -Verträgen neben dem Nominalzins auch das Disagio, die sonstigen Kosten und den effektiven Jahreszins angeben müssen.

Das Disagio bei Emissionen von Wertpapieren

Bei Emissionen von Wertpapieren berechnen die ausgebenden Institute (Emittenten) in der Regel einen Aufschlag (Agio) auf den Kaufpreis oder einen Abschlag (Disagio) vom Ausgangsbetrag. Dadurch vermindert sich der Ertrag während der Laufzeit entweder für den Anleger (Aufschlag) oder für den Emittenten (Abschlag).

Das Disagio beim Sortenhandel

Im Sortenhandel (An- und Verkauf von Zahlungsmitteln in ausländischer Währung) sind Disagio und Agio ebenfalls feste Größen. Der Handel mit Bargeld bringt diverse Verwaltungskosten mit sich. Neben Personal- und Versicherungsaufwendungen entstehen auch Mindereinnahmen an Zinserträgen. Zur Deckung dieser Kosten kaufen Geldinstitute ausländische Währung unter dem amtlichen Wechselkurs (Disagio) und verkaufen ausländische Währung über dem amtlichen Wechselkurs (Agio).

Das Wichtigste auf einem Blick:

  • Disagio bezeichnet den Abschlagsbetrag bei Krediten, Wertpapier- und Währungsgeschäften.
  • Bei Darlehen führt ein Disagio zu niedrigerem Nominalzinssatz
  • Bei Wertpapieren berechnen Institute Disagio vom Ausgangsbetrag
  • Im Sortenhandel kaufen Geldinstitute ausländische Währung unter dem amtlichen Wechselkurs (Disagio)