Definition: Stille Gesellschaft

Wenn sich eine natürliche Person oder eine juristische Person mit Vermögen oder geldwerten Arbeits- und Sachleistung an einem Unternehmen beteiligt, aber nicht in die Geschäftsführung einsteigt, entsteht eine stille Gesellschaft. Derjenige, der das Vermögen einbringt, wird als stiller Gesellschafter bezeichnet.

Gesellschaft oder Schuldverhältnis

Da der stille Gesellschafter Vermögen, geldwerte Arbeits- und Sachleistungen einbringt ohne Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen zu können, ist die Abgrenzung zu einem reinen Schuldverhältnis schwierig. In der Regel werden bei einem Schuldverhältnis regelmäßige Zinszahlungen an den Gläubiger vereinbart, während ein stille Gesellschafter Zahlungen aus dem Gewinn des Unternehmens erhält.

Aufgrund dieser Abgrenzungsschwierigkeiten sollte bei der Gründung einer stillen Gesellschaft immer ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag verfasst werden. In diesem Vertrag können dem stillen Gesellschafter auch Kontrollbefugnisse zugestanden werden.

Atypische stille Gesellschaft

Wenn der stille Gesellschafter Kontroll- und Vetorechte bei bestimmten Unternehmensentscheidungen erhält, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft. Denn der stille Gesellschafter muss sich in diesem Fall nicht “still” verhalten, sondern kann durchaus Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen.

Das wichtigste auf einem Blick

  • Eine stille Gesellschaft entsteht, wenn jemand Vermögen oder andere Leistung in ein Unternehmen einbringt, ohne in die Geschäftsführung einzutreten.
  • Die stille Gesellschaft kann Formen eines Schulverhältnisse annehmen.
  • Erhält der stille Gesellschafter Kontrollbefugnisse, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft.