Definition: Last in – First out (LiFo)

Die Last in – First out (LiFo) Methode ist ein zulässiges Bewertungsvereinfachungsverfahren, beziehungsweise ein Verfahren für die Verbrauchsfolge für das Vorratsvermögen. Bei dieser Methode wird unterstellt, dass die zuletzt hergestellten oder angeschafften (also jüngsten) Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Dadurch werden die Endbestände mit den ältesten Preisen bewertet. Die LiFo-Methode ist im Gegensatz zur FiFo Methode auch steuerlich zulässig.

Wann ist die Last in – First out Methode handelsrechtlich zulässig?

  • Wenn annähernd gleichartige oder gleichwertige Bestände zusammen bewertet werden (das gilt vor allem für Rohmaterialien und Massenprodukte)
  • Wenn die Preisentwicklung eine steigende Tendenz aufweist, weil man sonst mit der Anwendung des Lifo-Verfahrens gegen das Niederstwertprinzip verstoßen würde.

Wann wird die Last in – First out Methode steuerlich anerkannt?

Grundsätzlich müssen Gegenstände des Vorratsvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzeln bewerten werden. Dies ist jedoch nicht immer möglich oder zumutbar. Aus diesem Grund wird die LiFo Methode angewendet und ist auch steuerlich anerkannt (z.B. bei Schrott oder Kohlenhandel). Bei Wertpapieren tritt an die Stelle des LIFO-Verfahrens die Durchschnittswertrechnung.

Beispiel

Ein Möbelladen kauft am 13. Januar sowie am 18. Mai jeweils ein Sofa ein. Die Nettoeinkaufspreise betragen 100 EUR (Einkauf vom 13. Januar) sowie 120 EUR (Einkauf vom 18. Mai). Am 31. Dezember, dem Bilanzstichtag, befindet sich noch 1 Sofa auf Lager, dies bedeutet, dass ein Sofa im Geschäftsjahr an einen Kunden verkauft wurde.

Wendet das Unternehmen die LiFo-Methode an, wird folgendes gemacht: Es wird unterstellt, dass das zuletzt erworbene Sofa (das vom 18. Mai für 120 EUR) zuerst verkauft wurde. Dadurch wird unterstellt, dass sich im Lager das am 13. Januar für 100 EUR erworbene Sofa befindet. Die Sofa-Vorräte werden aus diesem Grund mit 100 EUR bewertet.

Zusammenfassung

  • Bei der Last in – First out Methode wird unterstellt, dass die zuletzt hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden
  • Bei gleichartigen und -wertigen Produkten sowie bei einer steigenden Preisentwicklung ist das LiFo Verfahren handelsrechtlich zulässig
  • Steuerlich anerkannt ist die Methode, wenn eine einzelne Bewertung nicht möglich oder zumutbar ist