Definition: Forfaitierung

Der Forderungsverkäufer heißt Forfaitist, der Käufer hingegen Forfaiteur. Die Forfaitierung ist ein Exportfinanzierungs-Instrument. Sie hat auch bei der Abwicklung von Leasinggeschäften an Bedeutung gewonnen. Bei Forderungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden gegen Dritte wird sie ebenfalls zunehmend eingesetzt. Bei modernen Konstrukten wie Asset Backed Securities findet sie als Teil der Transaktion Anwendung. Die Forfaitierung verbessert die Liquidität und hilft beim Abbau von Verbindlichkeiten.

Forfaitierung bedeutet

  • das Ankaufen von Forderungen
  • bei gleichzeitigem Verzicht auf den Rückgriff gegen den Händler (Verkäufer) im Fall der Insolvenz.
  • Nur beim unechten Forfaiting ist dies möglich.

Rechtliche Grundlagen beim Forfaiting

Der Forfaitierung liegt laut herrschender Rechtsauffassung ein Kauf gemäß § 433 Bürgerliches Gesetzbuch zugrunde. Grundsätzlich wird dieser Paragraph auf Forderungen ausgeweitet, weil das Schuldrecht ja dispositives (durch Parteienvereinbarung veränderliches) Recht darstellt. Wenn eine Forderung im Zuge von Forfaiting verkauft wird, findet auf das Verfügungsgeschäft des Kaufvertrags §§ 398 BGB Anwendung.

Forfaitierung – ein Exportfinanzierungsinstrument

  • für Unternehmen des Mittelstands sind Factoring und Forfaiting als Finanzierungsinstrumente essentiell. Denn die Fremdfinanzierung über einen klassischen Kredit von der Hausbank wird zunehmend schwieriger – auch aufgrund von bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen wie Basel II.
  • Gerade im Exportbereich ist Forfaiting üblich geworden.

Ablauf und Voraussetzungen der Forfaitierung

  1. Der Importeur ist zuerst am Zug: Er hat für einen ihm gewährten Lieferantenkredit stets eine Sicherheit wie ein Bankaval aufzuweisen.
  2. Dann verkauft der Exporteur beim Forfaiting eine Forderung abzüglich der Zinsen an den Forfaiteur, die Bank des Exporteurs. Danach werden die Rechte aus dem Sicherungsinstrument an den Forfaiteur übertragen.
  3. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit: Der Betrag wird eingzogen und der Forfaiteur hat den enthaltenen Zins, wirtschaftlich getragen vom Kunden, als Profit.

=> Forfaiting ist für kurz-, lang- wie mittelfristige Forderungsrechte gedacht.

Die Forderungen müssen dergestalt sein:

  • abstrakt (losgelöst vom Basisgeschäft),
  • abtretbar und
  • frei von Rechten Dritter.
  • Außerdem muss die Bank des Importeurs als kreditwürdig (international) gelten.

Zu den Vorteilen für Exporteure

  • Durch den Verkauf an die Bank kommt der Exporteur rasch an liquide Mittel.
    => Das Ausfallsrisiko wird abgegeben.
  • komplette Bilanzentlastung und Fremdfinanzierung für den Exporteur: Es ist keine Deckung durch einen Kreditversicherer nötig.
  • relativ niedrige Finanzierungskosten sind ein weiterer Pluspunkt.

Ablauf des Forfaiting beim Leasinggeschäft

  • Die Leasinggesellschaften kommen durch das Forfaitieren zu Liquidität für den Erwerb nachfolgender Leasingobjekte,
  • sparen Steuer und
  • vermeiden zahlreiche Kostenpunkte, welche beim Forderungseinzug entstehen.

Der Leasinggeber kauft das Leasinggut, damit er es an den Leasingnehmer weiterleasen kann. Zur Kaufpreisrefinanzierung verkauft der Leasingnehmer seine Forderungen auf Zahlung der Leasingraten an seine Bank als Forfaiteur. Die Bank hingegen zieht die Raten bei Fälligkeit ein. Somit wird das Bonitätsrisiko der Bank auferlegt.

Zusammenfassung

Die Forfaitierung ist

  • für den Exportbereich,
  • das Leasinggeschäft und
  • die öffentliche Hand unverzichtbar geworden.