Inhalt von First In – First Out (FIFO)
Definition: First In – First Out (FIFO)
First In – First Out, bekannt als FIFO, bezeichnet eine Methode, bei der unterstellt wird, dass zuerst produzierte oder erworbene Produkte als erstes wieder verbraucht oder verkauft werden. Es wird demnach angeblich versucht, die ältesten gelagerten Bestände als erstes zu verbrauchen. Diese Methode kann sowohl von Individuen als auch von Unternehmen genutzt werden.
Wann wird die FIFO Methode angewendet?
Insbesondere bei sinkenden Preisen wird diese Methode angewendet. Bei steigenden Preisen verstößt es jedoch gegen das Niederstwertprinzip in der Bilanzrechnung.
Das FIFO- als auch das LIFO-Verfahren sind handelsrechtlich für die Bilanzierung zulässig. Es darf jedoch nur die LIFO steuerrechtlich angewendet werden, deswegen ist dieses Verfahren in der Praxis weiter verbreitet.
Warum wird die First In – First Out Methode genutzt?
- Die First In – First Out Methode wird zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten genutzt
- Es wird lediglich unterstellt, dass zuerst erworbene oder hergestellte Vermögensgegenstände auch als erstes wieder verbraucht oder veräußert werden.
- Diese Verbrauchsfolgefiktion geht demnach davon aus, dass sich die zuletzt hergestellten oder erworbenen Vermögensgegenstände auf Lager befinden.
- Bei sinkenden Preisen wird dadurch der Gewinn höher ausgewiesen, da nicht die alten und höheren Beschaffungspreise, sondern die neuen und niedrigen Beschaffungspreise angesetzt werden.
Beispiel
- Es werden 100 Einheiten für jeweils 12 EUR eingekauft = 1 200,- EUR
- Einkauf von 50 Einheiten für jeweils 8 EUR = 400,- EUR
- Bei einem Verbrauch von 80 Einheiten werden diese zu einem Einstandspreis von 12EUR pro Stück verrechnet.
Zusammenfassung
- Bei der First In – First Out (FIFO) Methode wird unterstellt, dass zuerst produzierte oder erworbene Produkte als erstes wieder verbraucht oder verkauft
- Insbesondere bei sinkenden Preisen wird diese Methode angewendet, da ein höheren Gewinn erreicht werden kann
- Diese Methode ist handelsrechtlich zulässig für die Bilanzierung, sie darf jedoch nicht steuerrechtlich angewendet werden