Ohne ein Aktiendepot ist der Handel mit Aktien nicht möglich. Hier werden die Aktien quasi wie auf einem Lager gehalten. Kauft der Aktionär Aktien, steigt der Bestand; verkauft er Aktien, sinkt der Bestand. Außer Aktien können in einem Depot auch andere Wertpapiere gehandelt werden. Hierzu gehören beispielsweise Anleihen.

Der Anleger kann sich entscheiden, ob er das Depot bei einem Broker oder bei einer depotverwaltenden Bank einrichtet. Je nachdem, wem der Investor die Geldanlage anvertraut, muss er mit niedrigeren oder höheren Gebühren rechnen. Im Vorfeld ist daher ein Aktiendepot-Vergleich sinnvoll, da die laufenden Gebühren einen erheblichen Einfluss auf die Rendite des Investors haben können.

Von dem Aktienkonto werden Kauf und Verkauf der Aktien gesteuert. Dies geschieht heute fast ausschließlich in digitaler Form. Nach dem Kauf werden die Wertpapiere in der Verwahrstelle aufgenommen und solange dort verwaltet, bis der Investor oder sein Fondsmanager sich zum Verkauf der Aktien entschließt.

Der Vorteil besteht für den Anleger darin, dass er eine große Menge an Aktien erwerben kann, ohne dass dies für ihn mit einem Mehraufwand verbunden ist.

Wie funktioniert ein Aktiendepot?

Ein Depot, in dem Aktien verwahrt werden, kann mit dem Girokonto bei einer Bank verglichen werden. Das Girokonto wird von dem Kontoinhaber für alle Einzahlungen und alle Auszahlungen genutzt. Bei einem Depot für Aktien verhält es sich ebenso. Die Einzahlungen und Auszahlungen auf dem Girokonto entsprechen hier dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Eine überschaubare Aufstellung verschafft dem Anleger einen Überblick über alle ausgeführten Transaktionen. Er erhält nicht nur Informationen über die aktuellen Kurse. Die Funktionsweise erlaubt ihm auch, den Vergleich mit den Kursen aus der Vergangenheit. So hat der Anleger Veränderungen, die aufgrund von Kursschwankungen entstanden sind, schneller im Blick.

Außer dem eigentlichen Handeln profitiert der Inhaber eines Aktiendepots von der Möglichkeit, interessante Aktien und deren schwankende Kurse für einen längeren Zeitraum im Auge zu behalten. Der Anleger braucht nicht sofort zu kaufen. Er vergleicht die täglichen Veränderungen und die Kennzahlen (z.B. KGV, KBV der von ihm ausgewählten Aktie. Zur Identifikation der Aktien eignet sich z.B. die Wertpapierkennnummer, da diese eindeutig die Aktie kennzeichnet. Seine Entscheidung trifft er erst, wenn er diese Entwicklung über einen bestimmten Zeitraum beobachtet hat.

Was ist ein Online-Wertpapierdepot?

Für die Verwaltung seiner Aktien über ein Online Depot benötigt der Aktionär lediglich einen Internetzugang. Der Broker oder die Bank stellt dem Anleger ein Trading-Konto zur Verfügung, von welchem er seine Wertpapiergeschäfte tätigen kann.

Die Sicherheit für die Verwahrung der Wertpapiere wird durch einen Login gewährleistet, der aus dem persönlichen Nutzernamen, einer Geheimzahl und einem vom Anleger zu vergebenen Passwort besteht. Das Aktienkonto kann nicht nur vom heimischen PC aus verwaltet werden. Viele Anbieter von Onlinedepots stellen kostenlose Apps für Smartphones oder Tablets zur Verfügung. Der Anleger kann sich auch hier mit seinen persönlichen Zugangsdaten anmelden. Um sich vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, sollten diese Daten stets an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Hat der Anleger sich eingeloggt, kann er interessante Aktien beobachten und bei Interesse den Kauf ordern oder den Verkauf von Aktien in die Wege leiten. Für seine Transaktionen sollte der Anleger die folgenden Informationen bereithalten: Die Wertpapierkennnummer oder die ISIN der Wertpapiere, die Stückzahl und den Nennwert, den die Aktie zum Zeitpunkt der Transaktion hat.

Welche Kosten fallen bei einem Depot an?

Mit einer Gebühr für die Führung des Depotkontos werden die Anleger unterschiedlich konfrontiert. Viele Anbieter verzichten heute auf die Erhebung. Andere erlassen diese, sobald der Anleger eine gewisse Anzahl an Transaktionen erreicht hat. Bei wenigen Depotverwaltern wird die Gebühr auch verlangt, wenn der Aktionär das Depot schon stillgelegt hat. Die Gebühren fallen erst dann weg, wenn der Anleger das Depot komplett aufgelöst hat. Aus diesen Gründen ist es sicher sinnvoll, die Kosten der einzelnen Anbieter in einem Vergleich gegenüberzustellen.

Anders stellt es sich für die Kosten der Transaktionen auf dem Wertpapierkonto dar. Ein Anleger, der Aktien kauft und verkauft, wird von der Verwahrstelle seines Depots mit einer Ordergebühr belegt.

Zu der Erhebung von Ordergebühren ist nicht nur eine Bank berechtigt. Lässt der Anleger sein Wertpapierkonto über einen Broker laufen, ist dieser ebenso berechtigt, Ordergebühren zu erheben. Die Transaktionskosten fallen aber auch hier nur an, wenn der Anleger einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gibt.

Der Ordergebühr hat zwei Bestandteile. Sie berechnet sich aus der Börsengebühr und der Gebühr, die der Broker oder die Bank für sich vereinnahmt. Die Höhe dieser Ordergebühr setzen die Verwahrstelle oder der Broker in Eigenregie fest.

Ist ein Aktiendepot sicher?

Der Sicherheit eines Sammeldepots für Aktien sollte ebenso viel Aufmerksamkeit entgegengebracht werden wie den Kosten, die für die Verwahrung anfallen. Eröffnen Anleger ein Depot und tätigen täglich Wertpapiergeschäfte müssen sie immer mit dem Risiko eines Verlustes rechnen.

Ratsam ist es daher, sich nicht nur auf eine Aktie oder eine Anlagenklasse zu konzentrieren, sondern das Risiko so breit wie möglich zu streuen. Werden Verluste aus Aktien realisiert, können diese leichter mit dem Gewinn, der sich z.B. aus einem Rentenfonds ergibt, ausgeglichen werden.

Das Aktiendepot bei Insolvenz der depotführenden Bank

Ein Risiko ganz anderer Art kommt auf den Anleger zu, wenn über die depotführende Bank das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die bei der Verwahrstelle hinterlegten Wertpapiere bleiben in diesem Fall im Besitz des Anlegers. Für ihn ist es auch nicht relevant, wenn die Bank Besitzansprüche auf das Wertpapierkonto geltend machen möchte. Das Kreditinstitut ist lediglich für die Verwaltung des Trading Kontos verantwortlich. Eigentumsansprüche lassen sich hieraus nicht ableiten.

Geht die Bank in Insolvenz, hat der Anleger die Wahl. Er kann das Kreditinstitut zur Rückgabe der Wertpapiere veranlassen oder diese anweisen, die Aktien zu einer anderen Bank zu transferieren. Hinsichtlich des Kapitals, dass sich auf dem Konto befindet, ist der Anleger ebenfalls abgesichert. Er profitiert von der gesetzlichen Einlagensicherung, zu welcher die Bank verpflichtet ist. Diese Einlagensicherung deckt alle Guthaben bis zu einem Wert von 100.000 Euro ab. Für ein Ehepaar, das gemeinsam ein Konto führt, steigt diese Summe auf 200.000 Euro an.

Wie wird ein Aktiendepot aufgelöst?

Möchte ein Anleger sein Aktienkonto bei einer Bank kündigen, sollte er hierfür die Schriftform wählen. Ratsam ist es auch, wenn der Anleger sich die Kündigung schriftlich bestätigen lässt. Sollten Unklarheiten aufkommen, hat der Anleger mit der Bestätigung immer ein Nachweis zur Hand.

Für die Kündigung muss der Anleger keine Gründe nennen. Liegt der Grund der Kündigung in einem Depotwechsel, muss die Bank allerdings wissen, zu welchem Institut die Aktien transferiert werden sollen.

Damit die Kündigung rechtsgültig wird, muss sie von dem Anleger eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem sollte das Kündigungsschreiben die folgenden Angaben zum Inhalt haben:

• Name und Anschrift des Depotinhabers
• Depotnummer
• Termin, zu dem die Kündigung ausgeführt werden soll

Die Kündigung kann der Bank auch per E-Mail übermittelt werden, wenn der Kundenservice der depotverwaltenden Bank dies vorsieht. Auf dem Postweg empfiehlt es sich den Brief als Einschreiben zu verschicken.

Zusammenfassung

  • Wer Aktien kauft oder verkauft, braucht ein Aktiendepot.
  • Das Depot funktioniert wie ein Girokonto. Der Anleger kann über das Aktienkonto Käufe und Verkäufe tätigen. Zudem ermöglicht ihm das Trading Konto, interessante Aktien im Blick zu haben und diese für einen längeren Zeitraum zu beobachten.
  • Um sich in sein Onlinekonto einzuloggen, benötigt der Anleger Zugangsdaten, die aus seinem Benutzernamen, einer Geheimzahl und einem Passwort bestehen.
  • Möchte der Anleger Transaktionen ausführen, benötigt er die Wertpapierkennnummer oder die ISIN des Wertpapiers. Darüber hinaus muss er über den Kennwert der Aktie informiert sein.
  • Die Führung des Depots ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Neben Depotgebühren fallen bei jeder Transaktion Orderkosten an.
  • Für die Sicherheit der Anlage in Aktien sollte ein Anleger neben hohen Renditen auch stets Verluste einkalkulieren. Vorteilhafter stellt es sich deshalb dar, wenn das Risiko möglichst breit gestreut wird.
  • Geht die depotführende Bank in Insolvenz, bleibt der Anleger Eigentümer des Aktienkontos. Dem Kreditinstitut obliegt die Verwaltung des Kontos. Hieraus erwachsen der Bank keine Eigentumsansprüche.
  • Hinsichtlich seines Kapitals profitiert der Anleger von der gesetzlichen Einlagensicherung der Banken. Guthaben sind bis 100.000 Euro abgedeckt. Bei Eheleuten, die gemeinsame Inhaber eines Kontos sind, steigt der Betrag auf 200.000 Euro an.
  • Die Kündigung für ein Wertpapierdepot sollte immer schriftlich erfolgen und den Wunsch einer schriftlichen Bestätigung nach sich ziehen.
  • Für das Wirksamwerden der Kündigung eines Wertpapierdepots darf die eigenhändige Unterschrift nicht fehlen.