Definition: Stückdeckungsbeitrag

Der Stückdeckungsbeitrag (auch als Deckungsbeitrag I bekannt) ist ein Instrument, das ein Unternehmen in der innerbetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung verwendet. Mithilfe des Stückdeckungsbeitrags kann ein Unternehmer ermitteln, welchen Anteil ein einzelnes Produkt am gesamten Betriebserfolg hat.

Zieht er die variablen Kosten, die die Herstellung eines einzelnen Produkts verursacht hat, von den Erlösen ab, bekommt er als Ergebnis die kurzfristige Preisuntergrenze. Diesen Betrag muss der Unternehmer mindestens als Verkaufspreis ansetzen, um kostendeckend zu wirtschaften.

Möchte er die Gewinnschwelle berechnen, muss der Stückdeckungsbeitrag gleich 0 sein. Liegt der Stückdeckungsbeitrag über der Gewinnschwelle erwirtschaftet das Unternehmen einen Gewinn. Bei einem Verkaufspreis unter dieser Grenze sind die variablen Kosten höher als die Erlöse. Das Unternehmen muss in diesem Fall mit einem Verlust rechnen.

Stückdeckungsbeitrag Bedeutung

Jedes Unternehmen ist darauf bedacht mit dem Verkauf seiner Produkte Gewinn zu erzielen. Deshalb stellt das Unternehmen die verursachten Kosten den erzielten Erlösen gegenüber. Die Kosten lassen sich in variable und fixe Kosten unterteilen. Variable Kosten fallen nur bei der Herstellung eines Produkts in unterschiedlicher Höhe an. Die Fixkosten muss ein Unternehmen auch tragen, wenn die Produktion z.B. wegen eines Maschinenausfalls stillsteht.

Ermittelt ein Unternehmer den Stückdeckungsbeitrag für ein Produkt, weiß er, welchen Preis er mindestens ansetzen muss. Für eine weitere Analyse setzt der Unternehmer den Deckungsbeitrag I ins Verhältnis zu einem Engpassfaktor. Dieser Engpassfaktor kann z.B. in der begrenzten Laufzeit einer Maschine bestehen. Mithilfe des relativen Deckungsbeitrags wird ein Programm für die Produktion ermittelt, das die begrenzte Kapazität einer Maschine berücksichtigt.

Ein relativer Stückdeckungsbeitrag wird mit der folgenden Formel entwickelt:

Formel relativer Stückdeckungsbeitrag
Formel relativer Stückdeckungsbeitrag

Relativer Stückdeckungsbeitrag = Stückdeckungsbeitrag / Inanspruchnahme des Engpasses je Stück

Ein Stückdeckungsbeitrag in Prozent zeigt dem Unternehmen den Anteil an, den ein Produkt an der Deckung der fixen Kosten hat.

Stückdeckungsbeitrag berechnen

Der Stückdeckungsbeitrag lässt sich mit der folgenden Formel berechnen:

Deckungsbeitrag I = Erlöse – variable Kosten

Um diese Rechnung durchführen zu können, müssen die variablen Produktionskosten bekannt sein. Diese Kosten stehen in einem engen Abhängigkeitsverhältnis zur Ausbringungsmenge und zum Grad der Beschäftigung. Als Beispiel für die variablen Kosten können die Ausgaben für Rohstoffe, Akkordlöhne und Transportkosten genannt werden.

Beispiel 1

Ein Getränkeladen stellt Fruchtsäfte her und verkauft diese an die Kunden. Für einen Ananassaft betragen die variablen Stückkosten im Monat Mai 1,60 Euro. Der Getränkeladen bietet den Ananassaft zu einem Verkaufspreis von 3,00 Euro an.

Die Anwendung der Formel zur Ermittlung des Deckungsbeitrags I führt zu dem folgenden Ergebnis.

Deckungsbeitrag I = 3,00 Euro – 1,60 Euro = 1,40 Euro

Der Deckungsbeitrag I stellt die kurzfristige Preisuntergrenze dar. Um zu klären, ob zu diesem Preis auch ein Unternehmensgewinn erzielt werden kann, muss das Unternehmen die fixen Kosten berücksichtigen.

Beispiel 2 (Abwandlung Beispiel 1)

Der Getränkeladen konnte im Monat Mai insgesamt 2.000 Ananassäfte verkaufen. In diesem Zeitraum wurden für Miete, Energie und andere Fixkosten Ausgaben von 1.900 Euro getätigt.

Der Unternehmensgewinn ermittelt sich wie folgt:

Erlöse = 1,40 Euro x 2.000 Stück = 2.800 Euro

Unternehmenserfolg = 2.800 Euro – 1.900 Euro = 900 Euro

Stückdeckungsbeitrag und Break-Even-Point

Der Break-Even-Point legt die Grenze fest, an der die Gesamtkosten eines Unternehmens (fixe und variable Kosten) ebenso hoch sind wie die gesamten Unternehmenserlöse. Bei dieser Grenze erzielt das Unternehmen weder einen Gewinn noch einen Verlust.

Den Break-Even-Point ermittelt ein Unternehmen in mehreren Schritten.

Beispiel 3

Der Verkaufspreis für ein Produkt beträgt 40 Euro. Die variablen Stückkosten können in demselben Zeitraum auf 30 Euro gesenkt werden. Die fixen Kosten belaufen sich auf 20.000 Euro.

Welche Menge muss das Unternehmen produzieren, um den Break-Even-Point zu erreichen?

1. Schritt: Ermittlung des Stückdeckungsbeitrags

Deckungsbeitrag I = 40 Euro – 30 Euro = 10 Euro

2. Schritt: Berechnung der Gewinnschwellenmenge – Break-Even-Formel

Fixe Kosten / Stückdeckungsbeitrag = 20.000 Euro / 10 = 2.000 Stück

3. Schritt: Berechnung des Gewinnschwellenumsatzes

(Fixkosten / Stückdeckungsbeitrag) x Verkaufspreis pro Stück

(20.000 Euro / 10 Euro) x 40 = 80.000 Euro

Die Gesamtkosten des Unternehmens können gedeckt werden, wenn das Unternehmen 2.000 Stück produziert.

Probe:

Umsatzerlöse für 2.000 Stück: 2.000 Stück x 40 Euro = 80.000 Euro

Variable Kosten für 2.000 Stück: 2.000 Stück x 30 Euro = 60.000 Euro

80.000 Euro – 60.000 Euro – 20.000 Euro = 0

Die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung

Mit der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung ermittelt ein Unternehmen den Deckungsbeitrag II. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Unternehmen den Deckungsbeitrag für mehrere Produkte ermitteln möchte. Bei der Rechnung berücksichtigt das Unternehmen neben den unternehmensfixen Kosten auch die produktfixen Kosten.

Beispiel 4

Ein Würstchenhändler bietet neben Thüringern auch Krakauer an. Die Thüringer hat er von einem Lieferanten bezogen. Die Krakauer stammen aus eigener Herstellung.

Die variablen Kosten für die Thüringer belaufen sich in einem Monat auf 800 Euro. Für die Krakauer fallen variable Kosten in Höhe von 900 Euro an. Für das Rezept zur Herstellung der Krakauer zahlt der Würstchenhändler zusätzlich eine monatliche Gebühr von 100 Euro. Die Fixkosten des Unternehmens belaufen sich auf 1.200 Euro.

In der Abrechnungsperiode kann der Unternehmer 1.000 Thüringer und 950 Krakauer verkaufen. Die Verkaufspreise pro Stück liegen bei 2,50 Euro (Thüringer) und 3,50 Euro (Krakauer).

Die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung kommt wie folgt zur Anwendung:

Zunächst ermittelt der Würstchenhändler die Deckungsbeiträge I für Thüringer und Krakauer:

DB I (Thüringer): 2.500 Euro – 800 Euro = 1.700 Euro

DB I (Krakauer): 3.325 Euro – 900 Euro = 2.425 Euro

In einem weiteren Schritt berücksichtigt der Würstchenhändler die Kosten für die Gebühr (produktfixe Kosten) bei den Krakauern.

DB II (Krakauer): 2.425 Euro – 100 Euro = 2.325 Euro

Der gesamte Deckungsbeitrag II ermittelt sich wie folgt:

1.700 Euro + 2.325 Euro = 4.025 Euro.

Zieht der Unternehmen von dem Deckungsbeitrag II die Fixkosten ab, ermittelt er den Unternehmenserfolg. Das Ergebnis lautet:

Unternehmenserfolg = 4.025 Euro – 1.200 Euro = 2.825 Euro

Zusammenfassung

  • Die Stückdeckungsbeitragsrechnung wendet ein Unternehmen in der Kosten- und Leistungsrechnung an.
  • Nach Abzug der variablen Kosten von den Erlösen (bezogen auf ein Produkt) kennt der Unternehmer die kurzfristige Preisuntergrenze.
  • Bei einem Stückdeckungsbeitrag gleich 0 hat das Unternehmen die Gewinnschwelle berechnet. Oberhalb der Grenze liegt die Gewinnzone. Bei einem Preis unterhalb der Gewinnschwelle erwirtschaftet das Unternehmen einen Verlust.
  • Für eine weitere Analyse ermittelt der Betrieb den relativen Stückdeckungsbeitrag. Hierbei passt das Unternehmen die Produktion an die Kapazitäten ihrer Maschinen an.
  • Für die Ermittlung des Preises wird auch der Stückdeckungsbeitrag in Prozent herangezogen.
  • Zur Ermittlung des Deckungsbeitrags I zieht der Unternehmer die variablen Kosten von den Erlösen ab.
  • Den Deckungsbeitrag I nutzt das Unternehmen zur Ermittlung des Unternehmenserfolges. Dieser wird durch Abzug der fixen Kosten von dem Deckungsbeitrag I ermittelt.
  • Den Stückdeckungsbeitrag kann das Unternehmen auch verwenden, um den Break-Even-Point zu ermitteln. Bei dieser Rechnung ergibt sich ein Gewinn, der gleich 0 ist.
  • Von der Stückdeckungsbeitragsrechnung kann die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung abgegrenzt werden.
  • Das Ergebnis der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung wird als Deckungsbeitrag II bezeichnet.
  • Den Deckungsbeitrag II berechnet ein Unternehmen, das mehrere Produkte produziert.
  • Im Rahmen der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung können auch produktfixe Kosten berücksichtigt werden.