Definition: Nominalbetrag

Der Nominalbetrag, der oft auch Nennwert genannt wird, bezeichnet den Betrag bei einem Kredit, den sich der Kreditnehmer bei einem Kreditgeber ausleiht und von dem die Zinsen schlussendlich berechnet werden. Der Nominalbetrag muss nicht mit dem Auszahlungsbetrag übereinstimmen, da der Auszahlungsbetrag üblicherweise geringer ausfällt als der Nominalbetrag. Die Ursache dafür ist, dass der Kreditgeber noch unterschiedliche Gebühren oder auch Prämien für eine Kreditversicherung auf den Auszahlungsbetrag aufschlägt. Diese Kosten und Gebühren werden in den Nominalbetrag eingerechnet und sind bereits in diesem enthalten. Aus diesem Grund ist der Nominalbetrag höher als der tatsächliche Auszahlungsbetrag.

Funktionen des Nominalbetrags

Der Nominalbetrag hat eine große Bedeutung bei der Legung des endgültigen Angebotes und bei der Bearbeitung des Kreditantrages. Denn die Kosten und Konditionen des jeweiligen Kredites werden vom Nominalbetrag berechnet. Damit ist der Nominalbetrag zudem ausschlaggebend für die Höhe der Zinsen.

Kreditgespräch

Während eines Kreditgesprächs wird meist der Nominal- und nicht der Auszahlungsbetrag genannt. Diese Tatsache führt dazu, dass Kreditnehmer zunehmend verwirrt sein können und den Nominalbetrag für den tatsächlichen Auszahlungsbetrags halten. Um den tatsächlichen Auszahlungsbetrags zu erfahren, muss der Kreditnummer diesen Betrag ausrechnen lassen. So erfährt er erst, was ihm tatsächlich ausgezahlt wird und wie viel Geld er anschließend zur Verfügung hat.

Außerdem kann nur so der Kreditnehmer feststellen, welche Kosten er bezahlen und tragen muss. Wenn der Kreditnehmer mit der Auszahlung des Nominalbetrages und nicht mit dem Nettokreditbetrag rechnet, ist es möglich, dass die Finanzierung für seine Vorhaben nicht ausreicht.

Zusammenfassung

  • Der Nominalbetrag bezeichnet den Betrag bei einem Kredit, der ausgeliehen wird und von dem die Zinsen berechnet werden
  • Der Nominalbetrag muss nicht mit dem Auszahlungsbetrag übereinstimmen
  • der Nominalbetrag ist ausschlaggebend für die Höhe der Zinsen
  • Beim Kreditgespräch wird dem Kreditnehmer der Nominalbetrag genannt. Was man tatsächlich ausgezahlt bekommt, muss erst errechnet werden.