Definition: Konzession

Mit einer Konzession hat man das Recht, eine Sache für gesetzliche Zwecke zu nutzen, eine Vergünstigung auszuschöpfen (z. B. Steuervergünstigung) oder ein Recht auszuüben. Im Verwaltungsrecht bedeutet Konzession die behördliche Genehmigung zum Betrieb eines Gewerbes.

Was fällt alles unter den Begriff Konzession?

  • Die zuständige staatliche oder kommunale Behörde kann ein Nutzungsrecht an ein Gemeingut – öffentliches Gut oder Allmende-Gut – verleihen. Zum Beispiel kann ein Abbaurecht für einen bestimmten Rohstoff oder eine Sendekonzession für eine bestimmte Radiofrequenz für einen Zeitraum überlassen werden. Als Gegenleistung wird in den meisten Fällen eine Konzessionsgebühr oder auch eine Konzessionsabgabe bezahlt. Somit kommt dem Konzession-Überlasser eine Art Entschädigung für die Einschränkungen (z. B. durch eingeschränkte Nutzung) zu.
  • Eine behördliche Bewilligung für den Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes
  • Staatliche oder kommunale Aufgaben werden an Personen des privaten Rechts übertragen. Ein Beispiel dafür ist die “Dienstleistungskonzession” zur Durchführung von Entsorgungsverträgen.
  • Beleihung: Die Ausübung einer Tätigkeit, die nur einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist, wird bewilligt.
  • Einer Person wird das Recht eingeräumt, bestimmte Maßnahmen durchzuführen und dabei auch enteignen zu dürfen. So wurden im 19. Jahrhundert große Infrastrukturprojekte ermöglicht, zum Beispiel die Eisenbahnen. In Deutschland gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage mehr dafür.

Bewilligungspflichtige Gewerbe in Deutschland

Die Zahl genehmigungspflichtiger, also konzessionierter Gewerbe hat in den letzten Jahrzehnten aufgrund einer Liberalisierung abgenommen. Der Staat will sich jedoch eine Aufsicht bei vielen Gewerben aus gesundheitlichen oder ordnungspolitischen Gründen vorbehalten. Die Konzession und das Gewerbetreiben kann bei Unzuverlässigkeit des Konzessionsnehmers widerrufen werden.

Hier einige Beispiele

  • Betrieb von Gaststätten und der Ausschank von alkoholischen Getränken. Diese bedürfen einer Gaststättenkonzession, nach dem Gaststättengesetz.
  • Betrieb eines Spielkasinos und einer Lotterie
  • Der Betrieb eines Bordells oder ähnlicher Einrichtungen.
  • Der Betrieb einer Verkehrslinie (z. B. einer Buslinie) durch ein Verkehrsunternehmen
  • Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen oder der Betrieb eines privaten Krankenhauses
  • Der Handel mit Waffen und jeglicher Munition

Zusammenfassung

  • Konzession: Das Recht,
    • 1) …eine Sache für gesetzliche Zwecke zu nutzen
    • 2) …eine Vergünstigung auszuschöpfen,
    • 3) …ein Recht auszuüben
  • Die Zahl der genehmigungspflichtigen, also konzessionierten Gewerbe hat abgenommen
  • Gaststätten, Bordells, Kasinos und weitere Gewerbe brauchen die Konzession, da der Staat eine Aufsicht aus gesundheitlichen oder ordnungspolitischen Gründen haben will.