Inhalt von Gewerbesteuer
Definition: Gewerbesteuer
Berechnung der Gewerbesteuer
Zur Berechnung der Gewerbesteuer sind folgende Schritte notwendig:
- Zunächst wird der Gewerbeertrag mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl multipliziert (derzeit 3,5 %). Das Ergebnis liefert den Messbetrag.
- Um die tatsächliche Steuerschuld zu berechnen, wird der Messbetrag wiederum mit dem sogenannten Hebesatz verrechnet, den die Kommunen festlegen können.
Gewerbesteuer und Kommunalpolitik
In der kommunal politischen Auseinandersetzung ist die Gewerbesteuer ein wichtiges Thema: Denn die Gewerbesteuer wird durch die Kommunen erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Kreise.
Die Kommunen entscheiden daher auch über den sogenannten Hebessatz, nachdem sich die Höhe der Steuer bemisst. Eine Absenkungen der Gewerbesteuer ist zugleich ein beliebtes Instrument der Kommunen, um einen Standortvorteil zu erreichen und Investoren anzulocken.
Gewerbe oder Freiberufler
Insbesondere bei Existenzgründern sorgt die Gewerbesteuer für viele Fragen und Irritationen, denn diese Steuer wird nur bei Gewerbebetrieben erhoben, während freie Berufe keine Gewerbesteuer errichten müssen. Die grundsätzliche Frage, wer Freiberufler und wer Gewerbetreibender ist, lässt sich nicht immer pauschal beantworten.
Die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Apotheker und Architekten gelten per Definition als freie Berufe und nicht gewerbesteuerpflichtig. Kompliziert wird es bei Künstlern und Designer, da hier eine Abgrenzung zum zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe nicht immer eindeutig ist. Letztendlich entscheidet das Finanzamt über den steuerlichen Status.
Zusammenfassung
- Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.
- Die Höhe der Gewerbesteuer wird von den Kommunen über den Hebesatz festgelegt.
- Die Einnahme aus der Gewerbesteuer verbleiben bei den Kommunen.
- Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbebetrieb ist oftmals schwierig.