Definition: Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter gegenüber der Unternehmensführung. Einerseits handelt es sich beim Betriebsrat um ein Gremium. Zum anderen werden mit dem Wort Betriebsrat auch die Mitglieder dieses Gremiums bezeichnet.

Gesetzliche Voraussetzungen

Das Betriebsverfassungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Betriebsrat. Dort ist festgelegt, dass Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mindestens 5 dauerhaft angestellten Mitarbeitern ein Betriebsrat gewählt können, um ihre Interesse zu vertreten und Rechte auf Mitbestimmung wahrnehmen zu können. Die Initiative zur Wahl des Betriebsrates muss von den Arbeitnehmern ausgehen. Theoretisch darf der Arbeitgeber dieses Initiative nicht verhindern.

In großer Unternehmen können in einzelnen Abteilungen und Geschäftsbereichen mehrere Betriebsräte gewählt werden. Sie werden durch einen Gesamtbetriebsrat zusammengefasst, der sich um Belange kümmert, die das gesamte Unternehmen bzw. alle Mitarbeiter betreffen.

In der Regel üben die Betriebsräte ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Der Arbeitgeber muss ihnen jedoch die Möglichkeit schaffen, der Tätigkeit als Betriebsrat nachzugehen. In größeren Betrieben sind Betriebsräte daher von der Arbeit freigestellt, erhalten allerdings ihren vollen Lohn. De facto handelt es sich also um “hauptberufliche” Betriebsräte.

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Er wacht über die Lohnzahlungen, die Einhaltung der Arbeitszeiten und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Ebenso wirkt der Betriebsrat bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und bei der Integration von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund mit. Bei wichtigen Unternehmensentscheidungen muss der Betriebsrat angehört werden. Insbesondere bei Entlassungen ist der Betriebsrat einzubeziehen.

In großen Unternehmen wird der Betriebsrat über die sogenannte Mitbestimmung auch in die konkrete Unternehmensführung einbezogen. Vor allem Entscheidungen zu Lohn und Arbeitszeit, die die Mitarbeiter unmittelbar betreffen, dürfen in diesem Falle nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates getroffen werden.

Das wichtigste auf einem Blick

  • Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmern.
  • Der Betriebsrat kann auf Initiative der Arbeitnehmer gewählt werden.
  • Bei großen Unternehmen wirkt der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung an wichtigen Entscheidungen der Unternehmensführung mit.