Inhalt von Abschreibungsquote
Definition: Abschreibungsquote
Formel für die Berechnung der Abschreibungsquote
Abschreibungsquote = (Abschreibungen Anlagevermögen / Buchwert Anlagevermögen) * 100 %
Die für die Formel benötigten Werte können aus der GuV eines Unternehmens ermittelt werden (§275 Abs. 2 Nr. 7 HGB). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es – wie eingangs erwähnt – Variationen der Formel und damit der darin einzusetzenden Werte gibt. Häufig ist die Variante anzutreffen, bei dem die Abschreibungen auf das Anlagevermögen durch den Buchwert des Anlagevermögens geteilt werden (s.o.). Alternativ können auch die gesamten Abschreibungen mit dem Gesamtvermögen ins Verhältnis gesetzt werden. Dabei werden dann beispielsweise auch die Abschreibungen auf das Umlaufvermögen berücksichtigt. Das Gesamtvermögen entspricht bei dieser Variante der Formel für die Abschreibungsquote der Bilanzsumme:
Abschreibungsquote = (Abschreibungen / Bilanzsumme) * 100 %
Abschreibungsquote: Beispiele zur Berechnung
Nachfolgend finden sich zwei Beispiele zur Berechnung der Abschreibungsquote für die oben genannten Varianten.
Beispiel 1 zur Berechnung der Abschreibungsquote
Ein Unternehmen hat in einem Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 100.000 Euro auf sein Anlagevermögen vorgenommen. Das Anlagevermögen ist mit einem Buchwert von 950.000 Euro bilanziert. Nun ermittelt es seine Abschreibungsquote:
Abschreibungsquote = (100.000 Euro / 950.000 Euro) * 100 %
= 0,105 * 100 %
= 15 %
Die Abschreibungsquote des Unternehmens beträgt demnach 15 %. Wenn es sich dabei um die durchschnittliche Abschreibungsquote handelt, so muss das Unternehmen sein Anlagevermögen alle 6,66 Jahre vollständig erneuern.
Beispiel 2 zur Berechnung der Abschreibungsquote
Ein Unternehmen hat in einem Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von insgesamt 150.000 Euro vorgenommen. Die Bilanzsumme des Unternehmens beträgt 1.300.000 Euro. Es ermittelt die Abschreibungsquote auf sein Gesamtvermögen wie folgt:
Abschreibungsquote = (150.000 Euro / 1.300.000 Euro) * 100 %
= 0,115 * 100 %
= 11,5 %
Die Abschreibungsquote auf das Gesamtvermögen des Unternehmens beträgt also 11,5 %. Wenn es sich dabei um die durchschnittliche Abschreibungsquote des Unternehmens handelt, so muss es sein Gesamtvermögen alle 8,7 Jahre erneuern.
Interpretation der Abschreibungsquote
Zusammenfassung
- Die Abschreibungsquote drückt das prozentuale Verhältnis von Abschreibungen und Vermögen aus
- Die Abschreibungsquote gibt Aufschluss über die Investitionstätigkeit eines Unternehmens und über die Höhe des Werteverzehrs
- Es existieren verschiedene Varianten zur Berechnung der Abschreibungsquote
- Die Abschreibungsquote ermöglicht den Vergleich von Unternehmen in der gleichen Branche
- Mithilfe der Abschreibungsquote lassen sich Rückschlüsse auf die Erneuerungszyklen eines Unternehmens ziehen