Eine GmbH Insolvenz kann sich hinsichtlich einiger Faktoren stark von einer herkömmlichen Einzelunternehmer-Insolvenz unterscheiden. Im Endeffekt sind hierbei mehrere Zusatzpunkte zu beachten, um das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschließen zu können. Doch wann genau muss ein Antrag auf Insolvenz bei einer GmbH gestellt werden? Tritt eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung ein, so ist der Geschäftsführer dazu laut Gesetz verpflichtet, einen Eröffnungsantrag zu stellen. Dies muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung geschehen. Doch wie genau definiert sich eine Zahlungsunfähigkeit? Laut Definition tritt eine Zahlungsunfähigkeit ein, wenn ein Unternehmen aufgrund von Mangel an finanziellen Mitteln, nicht mehr in der Lage ist, fällige Forderungen und Zahlungsverpflichtungen nachzugehen und diese somit final nicht mehr erfüllen kann. Als Faustformel gilt, dass fällige Verbindlichkeiten 10 Prozent der eigenen finanziellen Mittel nicht übersteigen dürfen.

Die Rolle des Geschäftsführers bei der Insolvenz

Der Geschäftsführer der Gesellschaft spielt bei der Insolvenz sowie bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine übergeordnete Rolle. Schließlich wird die Gesellschaft durch diesen vertreten. Den Antrag auf Insolvenz kann neben der Gesellschaft jedoch auch von den Gläubigern gestellt werden. Der Geschäftsführer ist in jedem Fall jedoch derjenige, der final die Verantwortung trägt. Immerhin ist es der Geschäftsführer, der das Unternehmen führt und leitet und somit auch in Verantwortung genommen werden muss. Bereits im Vorfeld muss dieser versuchen, eine drohende Insolvenz außergerichtlich abzuwenden. Die Gläubiger müssen zu diesem Zeitpunkt bereits ausführlich darüber informiert werden. Die Organisation besteht fortan darin, sich einen genauen Überblick bezüglich der Finanzen zu machen.

Was bei dem Insolvenzverfahren zu beachten ist

Neben der Tatsache, dass der Geschäftsführer dazu verpflichtet ist, ohne wissentliches Zögern, bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen einen Antrag zur Insolvenzeröffnung zu stellen, muss er noch weitere Faktoren beachten. So muss dieser auch dafür Sorge tragen, dass die finanziellen Mittel dem Unternehmen erhalten bleiben. Das sogenannte Stammkapital muss zu jeder Zeit in der Gesellschaft stecken. Ergo dürfen im Falle einer Bedrohung des Stammkapitals keine Zahlungen an die Gesellschafter geleistet werden. Schlussendlich ist es der Geschäftsführer, der für den reibungslosen Verlauf haftet. Somit ist auch eine ordnungsgemäße Buchführung in dieser Zeit für den Verlauf des Insolvenzverfahrens unabdingbar.