In Deutschland haben Unternehmer verschiedene Möglichkeiten, ihre Unternehmen rechtlich zu organisieren. Die Rechtsformwahl beeinflusst dabei nicht nur die interne Organisation und die Haftungsfrage, sondern auch steuerliche Aspekte und die Außenwirkung des Unternehmens. Die Rechtsform ist die rechtliche Organisationsform eines Unternehmens und legt fest, wie dieses rechtlich strukturiert und geführt wird. Sie bestimmt unter anderem die Haftungsmodalitäten, die steuerlichen Pflichten und die Unternehmensführung. Daher ist die Wahl eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen, die ein Unternehmer treffen muss. Es gibt verschiedene Rechtsformen, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile mit sich bringen.
Einzelunternehmen als einfachste Rechtsform
Ein Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Deutschland, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie bei Freiberuflern. In einem Einzelunternehmen führt, wie man bereits anhand des Namens erkennen kann, ein einzelner Unternehmer den Betrieb und trägt die volle Verantwortung für alle geschäftlichen Entscheidungen. Ein großer Vorteil dieser Rechtsform ist die einfache und kostengünstige Gründung. Es sind keine besonderen Gründungsformalitäten oder Mindestkapitalanforderungen notwendig. Ein erheblicher Nachteil des Einzelunternehmens ist jedoch die unbeschränkte Haftung. Der Unternehmer haftet nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies kann im Falle von finanziellen Schwierigkeiten existenzbedrohende Folgen haben.
Laut dem Statistischen Bundesamt sind Einzelunternehmen in Deutschland die mit Abstand häufigste Rechtsform. Im Jahr 2023 verteilten sich die Unternehmensgründungen wie folgt:
- Einzelunternehmen: 70%
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): 20%
- Personengesellschaften (wie GbR und OHG): 5%
- Sonstige Rechtsformen (wie AG, KGaA, UG): 5%
Diese Zahlen verdeutlichen, dass Einzelunternehmen besonders bei kleineren Betrieben und Selbständigen beliebt sind, während größere Unternehmen eher auf die GmbH und andere Kapitalgesellschaften setzen. Die hohe Anzahl an Einzelunternehmen spiegelt die Vorteile der einfachen Gründung und Flexibilität wider.
Gründung als Personengesellschaft
Neben dem Einzelunternehmen gibt es die Möglichkeit, ein Unternehmen als Personengesellschaft zu gründen. Zu den häufigsten Formen zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG. Bei einer Personengesellschaft schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, um gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben.
Eine besondere Eigenschaft der Personengesellschaften ist, dass sie keine eigenen Steuersubjekte sind. Das bedeutet, dass die Gewinne nicht auf der Ebene der Gesellschaft besteuert werden, sondern direkt bei den Gesellschaftern. Diese tragen somit die Steuerlast entsprechend ihres Gewinnanteils. Ein weiterer Aspekt ist die gemeinsame Haftung. Bei der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, während bei der GbR die Haftung im Gesellschaftsvertrag geregelt werden kann.
Kapitalgesellschaften in Deutschland
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person und somit ein eigenständiges Steuersubjekt. Das bedeutet, dass sie körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig ist. Im Gegensatz zur Personengesellschaft steht hier nicht der einzelne Gesellschafter im Vordergrund, sondern das Kapital, das in die Gesellschaft eingebracht wird. Zu den klassischen Kapitalgesellschaften in Deutschland zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Die GmbH ist besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen beliebt, da sie eine beschränkte Haftung der Gesellschafter bietet. Diese haften nur mit ihrer Kapitaleinlage und nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Gründung erfordert jedoch ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Die AG hingegen eignet sich vor allem für größere Unternehmen, die an die Börse gehen oder umfangreiche Finanzmittel beschaffen möchten. Die Haftung der Aktionäre ist ebenfalls auf ihre Einlage beschränkt.
Neben der GmbH und der Aktiengesellschaft gibt es auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Unternehmergesellschaft (UG). Letztere, auch als „Mini-GmbH“ bekannt, ist eine Sonderform der GmbH. Sie erfordert nur ein Mindestkapital von einem Euro, was sie besonders attraktiv für Start-ups macht. Die kostengünstigeren Alternativen wie die UG sollten vor der Gründung einer GmbH sorgfältig geprüft werden, da sie oft weniger Kapital erfordern und eine vereinfachte Gründungsprozedur bieten.
Internationale Rechtsformen für Unternehmen
Unternehmen, die international agieren, wählen häufig ausländische Rechtsformen wie die Limited (Ltd.) oder die Public Limited Company (PLC). Diese bieten ähnliche Haftungsbeschränkungen wie die GmbH und die AG, sind jedoch besonders in bestimmten Ländern wie Großbritannien beliebt. Eine weitere internationale Rechtsform ist die Societas Europaea (SE). Diese europäische Aktiengesellschaft ermöglicht es Unternehmen, grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig zu sein und bietet dabei Flexibilität und rechtliche Vorteile, die über nationale Rechtsformen hinausgehen.