Definition: Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium, dass in Kapitalgesellschaften und großen Organisationen über die Geschäfte wacht und den geschäftsführenden Vorstand kontrolliert.

Wann muss ein Aufsichtsrat eingerichtet werden?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung eines Aufsichtsrates sind sehr komplex. Ohne Ausnahme ist bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien ein Aufsichtsrat einzusetzen. Kleine Genossenschaften können auf einen Aufsichtsrat verzichten, ab einer bestimmten Größe ist jedoch auch bei Genossenschaften ein Aufsichtsrat notwendig.

Komplex ist die Frage bei der Gesellschaftsform der GmbH. Grundsätzlich kann hier auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. Allerdings besteht immer die Möglichkeit, ein solche Gremium freiwillig zu schaffen.

Zwingend vorgeschrieben ist ein Aufsichtsrat in einer GmbH, wenn sie mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Mit dieser Regelungen soll vor allem die Mitbestimmung der Arbeitnehmer Rechnung getragen werden, da stets auch Mitarbeiter im Aufsichtsrat vertreten sein müssen.

Auch wenn es sich bei der GmbH um eine Kapitalanlagegesellschaft handelt, muss ein Aufsichtsrat gegründet werden. Er hat in diesem Falle die besondere Aufgabe, den Publikums- und Kundenschutz zu gewährleisten.

Funktion des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen des Unternehmens gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand und kontrolliert, ob die Entscheidungen der Geschäftsführungen im Interessen des Unternehmens sind.

Die wichtigste Funktion des Aufsichtsrates liegt in der Ernennung und der Entlassung der Vorstandsmitglieder. Damit sind die Geschäftsführenden Manager dem Aufsichtsrat unmittelbar verantwortlich. Wichtige Angelegenheiten der Geschäftsführung können von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig sein.

Die Größe des Aufsichtsrates kann unterschiedlich sein. Bei kleinen Unternehmen besteht der Aufsichtsrat aus drei Personen, bei größeren Unternehmen kann der Rat deutlich mehr Mitglieder habe. Insbesondere bei großen Unternehmen sind Anteilseigner (Aktionäre) und Mitarbeiter im Aufsichtsrat vertreten.

Das wichtigste auf einem Blick

  • Der Aufsichtsrat kontrolliert die Unternehmensführung.
  • Der Aufsichtsrat ernennt und entlässt den geschäftsführenden Vorstand.
  • Die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrat ist von der Größe des Unternehmens abhängig.